Die H Immobiliare GmbH mit Sitz in Mannheim ist mit ihrem eigenen Insolvenzantrag gescheitert. Das Amtsgericht Mannheim hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 1592/26 geführt.
Der entsprechende Beschluss des Insolvenzgerichts datiert vom 7. August 2026.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in E 3, 7, 68159 Mannheim und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 731882 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den geschäftsführenden Gesellschafter Mentor Hoti.
Bauträger für Wohnimmobilien
Die H Immobiliare GmbH ist schwerpunktmäßig im Immobilien- und Bauträgergeschäft tätig. Gegenstand des Unternehmens ist zunächst der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Darauf aufbauend umfasst das Geschäftsmodell die Planung und Errichtung von Wohnimmobilien sowie deren anschließenden Vertrieb als Bauträger.
Die Gesellschaft kann damit Immobilienprojekte von der Grundstücksbeschaffung über die Planung und bauliche Realisierung bis zur Vermarktung der fertiggestellten Wohnimmobilien begleiten.
Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem sämtliche für diese Tätigkeit erforderlichen Hilfsgeschäfte sowie die mit der Projektentwicklung und Bauträgertätigkeit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Eigenantrag des Unternehmens
Bei dem Verfahren handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag. Die H Immobiliare GmbH hatte selbst beim Amtsgericht Mannheim die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Zu einer regulären Verfahrenseröffnung kommt es jedoch nicht.
Das Insolvenzgericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Eine solche Entscheidung nach § 26 InsO erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Vorschuss zur Finanzierung dieser Kosten geleistet wird.
Damit wird über das Vermögen der H Immobiliare GmbH kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Gerade bei einem Bauträgerunternehmen kann eine solche Entscheidung für Gläubiger von besonderer Bedeutung sein. Ob zum Zeitpunkt der Entscheidung noch Grundstücke, laufende oder bereits fertiggestellte Immobilienprojekte beziehungsweise sonstige verwertbare Vermögenswerte vorhanden waren, lässt sich der gerichtlichen Bekanntmachung allerdings nicht entnehmen.