Die KaPeLe GmbH & Co. KG mit Sitz in Eggenfelden ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Die Gesellschaft hat selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Landshut ordnete daraufhin am 28. August 2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 693/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Mühlweg 4 in 84307 Eggenfelden und ist beim Amtsgericht Landshut unter HRA 10057 im Handelsregister eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die KaPeLe Verwaltungs GmbH, die wiederum durch Geschäftsführer Peter Lettl vertreten wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Jochen Wagner aus Landshut.
Vermögensverwaltung und Verpachtung der Karl Lettl Brotfabrik
Die KaPeLe GmbH & Co. KG ist ihrem Unternehmensgegenstand nach in erster Linie eine Vermögens-, Vermietungs- und Verpachtungsgesellschaft.
Besondere Bedeutung hat dabei die Verpachtung des Gewerbebetriebs Karl Lettl Brotfabrik an die Rottaler Mühlenbäckerei GmbH. Die KaPeLe GmbH & Co. KG betreibt die Brotfabrik nach dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion somit nicht zwingend selbst, sondern stellt den entsprechenden Gewerbebetrieb beziehungsweise die dazugehörigen Vermögenswerte im Rahmen eines Pachtverhältnisses einem anderen Unternehmen zur Nutzung zur Verfügung.
Die Pächterin, die Rottaler Mühlenbäckerei GmbH, hat als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Brotfabrik sowie die Herstellung und den Vertrieb von Mühlenprodukten aller Art.
Damit besteht eine unmittelbare wirtschaftliche Verbindung zwischen der KaPeLe GmbH & Co. KG als Verpächterin und der Rottaler Mühlenbäckerei GmbH als Betreiberin beziehungsweise Pächterin des Gewerbebetriebs.
Vermögenswerte und Pachtverhältnis dürften besondere Bedeutung haben
Für das weitere Insolvenzeröffnungsverfahren dürfte insbesondere von Interesse sein, welche Vermögenswerte der KaPeLe GmbH & Co. KG gehören und welche davon an die Rottaler Mühlenbäckerei GmbH verpachtet sind.
Bei einer solchen Besitz- und Betriebskonstruktion können beispielsweise Grundstücke, Gebäude, Maschinen oder andere betriebliche Einrichtungen bei der Besitzgesellschaft liegen und vom operativ tätigen Unternehmen lediglich aufgrund eines Pachtvertrages genutzt werden. Ob dies bei der KaPeLe GmbH & Co. KG im Einzelnen so ausgestaltet ist und welche konkreten Vermögensgegenstände ihr gehören, lässt sich der Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht entnehmen.
Auch die wirtschaftliche Bedeutung der laufenden Pachteinnahmen sowie mögliche Forderungen gegenüber der Pächterin können für die Bewertung der Insolvenzmasse eine Rolle spielen.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters
Das Amtsgericht Landshut hat zur Sicherung des Vermögens einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der KaPeLe GmbH & Co. KG sind damit nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter Jochen Wagner zustimmt.
Diese Beschränkung gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen. Die Gesellschaft kann offene Forderungen somit nicht mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vereinnahmen beziehungsweise darüber verfügen.
Mit der gerichtlichen Anordnung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft während der Prüfung des Insolvenzantrags zum Nachteil der Gläubiger verändert.
Die Entscheidung vom 28. August 2026 bedeutet noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Landshut muss nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gesondert darüber entscheiden, ob das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der KaPeLe GmbH & Co. KG eröffnet wird.