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Rückruf erweitert: Kölln Zauberfleks Schoko – jetzt drei Chargen wegen möglicher Fremdkörper betroffen
Staatsanwaltschaft Münster

Rückruf erweitert: Kölln Zauberfleks Schoko – jetzt drei Chargen wegen möglicher Fremdkörper betroffen

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Die Peter Kölln GmbH & Co. KGaA hat ihren Rückruf der Kölln Zauberfleks Schoko erweitert. Neben der bereits bekannten Charge sind nun zwei weitere Chargen betroffen. Das Unternehmen kann nicht ausschließen, dass sich in einzelnen Packungen Fremdkörper aus dem Produktionsprozess befinden. Verbraucher sollten die betroffenen Produkte daher nicht verzehren.

Betroffenes Produkt

Vom erweiterten Rückruf betroffen ist:

  • Kölln Zauberfleks Schoko
  • Inhalt: 375 Gramm

Betroffene Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten:

  • Charge L6164 – Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027
  • Charge L6165 – Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027
  • Charge L6235 – Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2027

Grund des Rückrufs

Nach Angaben des Herstellers kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen der genannten Chargen Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurde der Rückruf vorsorglich auf insgesamt drei Chargen ausgeweitet.

Mögliche Gesundheitsgefahren

Fremdkörper in Lebensmitteln können erhebliche Gesundheitsrisiken verursachen. Je nach Art und Größe besteht unter anderem die Gefahr von:

  • Verletzungen im Mund-, Rachen- oder Verdauungstrakt,
  • Erstickungsgefahr beim Verschlucken,
  • Verletzungen der Atemwege.

Wer nach dem Verzehr Beschwerden oder Verletzungen feststellt, sollte umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei einem Fremdkörper in den Atemwegen oder der Speiseröhre ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls der Notruf zu verständigen.

Betroffene Bundesländer

Der Rückruf gilt bundesweit und betrifft folgende Bundesländer:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Empfehlung für Verbraucher

Die betroffenen Kölln Zauberfleks Schoko sollten nicht verzehrt werden.

Die Packungen können in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons vollständig erstattet.

Nach Angaben des Unternehmens sind alle anderen Mindesthaltbarkeitsdaten, weitere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln von diesem Rückruf nicht betroffen.

Hersteller und Kontakt

Peter Kölln GmbH & Co. KGaA
Westerstraße 22–24
25336 Elmshorn

Telefon: 04121 / 648-3648
(Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr)

E-Mail: verbraucherservice@peterkoelln.de

Die Rückrufmeldung wurde ursprünglich am 23. Juli 2026 veröffentlicht und am 31. Juli 2026 erweitert. Neu hinzugekommen sind die Chargen L6164 (MHD 16.04.2027) und L6235 (MHD 05.06.2027). Verbraucher sollten prüfen, ob sie eine der nun insgesamt drei betroffenen Chargen gekauft haben, und das Produkt vorsorglich nicht mehr verzehren.

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