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Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH: Insolvenzverfahren nach 25 Jahren mit Vergütungsfestsetzung weiter abgeschlossen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH hat das Amtsgericht Kassel einen weiteren Schritt zur endgültigen Verfahrensabwicklung vorgenommen. Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 wurden im Verfahren mit dem Aktenzeichen 662 IN 76/01 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.

Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Kassel unter der Handelsregisternummer HRB 5086 eingetragen und hatte ihren Sitz im Rembrandtweg 2 in 34246 Vellmar. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Ursula Sigrid Maria Brüggemann Monteiro.

Die Seniorenwohnsitz Vellmar Betriebs GmbH war Betreiberin einer Senioreneinrichtung und gehörte damit zum Bereich der stationären Altenpflege und Seniorenbetreuung. Unternehmen dieser Branche übernehmen die Organisation und den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen und tragen eine besondere Verantwortung für Bewohner, Beschäftigte und Vertragspartner.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle aus Kassel bestellt. Mit seinem Schreiben vom 16. Juli 2026 beantragte er die Festsetzung seiner Vergütung sowie der entstandenen Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Insolvenzgericht folgte diesem Antrag und bestätigte sowohl die beantragte Vergütung als auch die geltend gemachten Pauschalauslagen nach den Vorgaben der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.

Nach den Ausführungen des Gerichts wurde die Vergütung auf Grundlage der maßgeblichen Teilungsmasse berechnet. Die konkrete Höhe der Teilungsmasse sowie der festgesetzten Vergütung wird in der veröffentlichten Entscheidung jedoch nicht bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde dem Insolvenzverwalter gestattet, den festgesetzten Gesamtbetrag unmittelbar der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Bemerkenswert ist die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer. Das Insolvenzverfahren trägt das Aktenzeichen aus dem Jahr 2001 und wird damit bereits seit rund 25 Jahren geführt. Solch lange Verfahren sind zwar selten, kommen jedoch insbesondere dann vor, wenn komplexe Vermögensverhältnisse, langwierige Rechtsstreitigkeiten oder nachträgliche Vermögensrealisierungen eine fortgesetzte Abwicklung erforderlich machen.

Die aktuelle Entscheidung stellt keine neue wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft dar, sondern ist ein weiterer formeller Schritt im Abschluss eines bereits seit vielen Jahren laufenden Insolvenzverfahrens. Mit der Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters wird die insolvenzrechtliche Abwicklung des Unternehmens weiter vorangetrieben und ein weiterer Abschnitt des außergewöhnlich langjährigen Verfahrens abgeschlossen.

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