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Insolvenzplan der Eichenauer GmbH & Co. KG einstimmig angenommen und gerichtlich bestätigt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Eichenauer GmbH & Co. KG aus Hatzenbühl zeichnet sich eine erfolgreiche Sanierung im Insolvenzverfahren ab. Im Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Landau in der Pfalz wurde der vorgelegte Insolvenzplan am 8. Juli 2026 einstimmig von sämtlichen Gläubigergruppen angenommen und anschließend durch das Insolvenzgericht bestätigt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 106/25 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz unter der Handelsregisternummer HRA 21029 eingetragen und hat ihren Sitz in der Industriestraße 1 in 76770 Hatzenbühl. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Eichenauer-Elektro-Verwaltungs-Gesellschaft mbH. Vertreten wird die Unternehmensgruppe durch die Geschäftsführer Kerstin Stoll, Dr. Manfred Stoll und Michael Doll.

Die Eichenauer GmbH & Co. KG ist im Bereich der Elektrotechnik und industriellen Fertigung tätig. Das Unternehmen entwickelt und produziert elektrotechnische Komponenten und Lösungen für industrielle Anwendungen und gehört seit vielen Jahren zu den etablierten mittelständischen Unternehmen der Region.

Während des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins stellte der Sachwalter Rechtsanwalt Holger Blümle den von ihm ausgearbeiteten Insolvenzplan vor und erläuterte den anwesenden Gläubigern die wesentlichen Inhalte. Im Verlauf des Termins wurden lediglich einzelne Anpassungen des Plans vorgenommen. Nach Auffassung des Insolvenzgerichts betrafen diese Änderungen ausschließlich Detailregelungen, ohne den grundlegenden Inhalt oder die Struktur des Sanierungskonzepts zu verändern. Deshalb konnte unmittelbar über die überarbeitete Fassung abgestimmt werden.

Im anschließenden Abstimmungstermin stimmten sämtliche Gläubigergruppen dem Insolvenzplan einstimmig zu. Auch seitens der Schuldnerin wurden keine Einwendungen erhoben, sodass ihre Zustimmung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung als erteilt galt. Widersprüche gegen den Insolvenzplan oder Anträge auf Versagung seiner Bestätigung wurden nicht gestellt.

Nach Anhörung der Beteiligten bestätigte das Insolvenzgericht den Insolvenzplan noch im selben Termin. Mit dieser Entscheidung sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Fortführung und Sanierung des Unternehmens geschaffen. Sobald die Bestätigung rechtskräftig ist, soll das Insolvenzverfahren aufgehoben werden.

Die einstimmige Zustimmung aller Gläubigergruppen stellt ein starkes Signal für das Vertrauen in das vorgelegte Sanierungskonzept dar. Insolvenzpläne ermöglichen es wirtschaftlich grundsätzlich lebensfähigen Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten neu zu ordnen und den Geschäftsbetrieb fortzuführen, ohne den Weg einer vollständigen Liquidation gehen zu müssen. Für die Eichenauer GmbH & Co. KG eröffnet die gerichtliche Bestätigung damit die Chance auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Neustart und die Fortsetzung ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

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