Aktenzeichen 3608 IN 3435 25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Alpha Beta Now Unterhaltungsbetriebs UG haftungsbeschränkt, ehemals geschäftsansässig Stresemannstraße 23 in 10963 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 09.02.2026 eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 249661 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Krasimir Marinov vertreten. Ein antragstellender Gläubiger hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Das Gericht wies diesen Antrag jedoch mangels Masse ab. Eine solche Entscheidung ergeht, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In diesen Fällen kommt es nicht zur Verfahrenseröffnung, da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmasse fehlt. Damit endet das gerichtliche Verfahren bereits im Antragsstadium.
Die Abweisung mangels Masse hat weitreichende Konsequenzen. Für Gläubiger bedeutet sie regelmäßig, dass keine geordnete gemeinschaftliche Verwertung des Vermögens stattfindet. Zugleich kann eine solche Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen, etwa im Hinblick auf mögliche Haftungsfragen oder die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Formvorgaben eingehalten werden. Eine einfache E Mail genügt nicht. Vielmehr bedarf es einer qualifizierten elektronischen Signatur oder der Übermittlung über einen gesetzlich zugelassenen sicheren Übermittlungsweg.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Verfahren vor dem Insolvenzgericht Charlottenburg beendet, sofern nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt wird.