Dark Mode Light Mode

FMA warnt vor „Novator Consulting“: Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 2. März 2026 eine offizielle Warnung vor dem Anbieter „Novator Consulting“ veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.

Trotz eines angegebenen Sitzes in London und einer professionell wirkenden Online-Präsenz unter https://novator-consulting.com sowie der E-Mail-Adresse info@novator-consulting.com fehlt dem Anbieter die notwendige aufsichtsrechtliche Zulassung.

Keine Erlaubnis zur Anlageberatung

Die FMA stellt klar, dass „Novator Consulting“ nicht befugt ist, Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) anzubieten.

Wer in Österreich gewerblich Wertpapierdienstleistungen oder Anlageberatung erbringen will, benötigt eine entsprechende Konzession. Diese soll sicherstellen, dass Anbieter bestimmte fachliche Qualifikationen erfüllen, transparente Geschäftsmodelle betreiben und einer laufenden Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde unterliegen.

Im Fall von „Novator Consulting“ liegt eine solche Genehmigung nicht vor.

Warnung auf gesetzlicher Grundlage

Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Basis von § 92 Abs. 11 WAG 2018. Diese Vorschrift erlaubt es der Behörde, die Öffentlichkeit vor Unternehmen zu warnen, die ohne erforderliche Konzession Finanzdienstleistungen anbieten oder bewerben.

Solche Warnungen dienen dem präventiven Anlegerschutz. Sie bedeuten nicht automatisch, dass bereits strafrechtliche Verurteilungen vorliegen, machen jedoch deutlich, dass das Unternehmen keine rechtlich zulässige Tätigkeit im Bereich der Wertpapierdienstleistungen entfalten darf.

London als vermeintlicher Firmensitz

Auffällig ist der angebliche Sitz in London, Vereinigtes Königreich. Internationale Standorte werden bei nicht konzessionierten Anbietern häufig genannt, um Seriosität zu suggerieren oder regulatorische Zuständigkeiten zu verschleiern.

Für Anlegerinnen und Anleger ist entscheidend: Maßgeblich ist nicht der behauptete Unternehmenssitz, sondern ob eine gültige Zulassung für den österreichischen Markt vorliegt.

Vorsicht bei Online-Investments

Die FMA empfiehlt Anlegern grundsätzlich:

  • die Eintragung eines Anbieters in der offiziellen Unternehmensdatenbank der FMA zu überprüfen,

  • keine Gelder zu überweisen, bevor eine Konzession bestätigt ist,

  • bei hohen Renditeversprechen besondere Vorsicht walten zu lassen,

  • sich nicht unter Zeitdruck zu Investitionen drängen zu lassen.

Gerade im Online-Bereich treten regelmäßig Anbieter auf, die professionell gestaltete Webseiten nutzen, jedoch keine aufsichtsrechtliche Erlaubnis besitzen.

Fazit

Mit der Warnung vor „Novator Consulting“ unterstreicht die FMA erneut die Bedeutung sorgfältiger Prüfung bei Finanzgeschäften im Internet. Wer Anlageberatung oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich anbietet, benötigt eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Anleger sollten daher besonders wachsam sein und ausschließlich mit regulierten, offiziell zugelassenen Instituten zusammenarbeiten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA schlägt Alarm: Warnung vor dubioser WhatsApp-Gruppe „K-03 Markt-Insights-Pioniere“

Next Post

Insolvenzantrag gegen Alpha Beta Now Unterhaltungsbetriebs UG mangels Masse abgewiesen