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Unerlaubte Handelsplattform: BaFin warnt vor viforex.com

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website viforex.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Als Betreiber der Plattform wird die Prudential Markets Group Limited mit Sitz in London genannt, die im britischen Unternehmensregister (Companies House) geführt wird. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei möglicherweise um einen Identitätsdiebstahl handelt. Ob und in welcher Form eine tatsächliche Verbindung zwischen der genannten Gesellschaft und der Website besteht, ist unklar.

Die Aufsichtsbehörde erinnert daran, dass Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit entsprechender Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Anbieter ohne Zulassung unterliegen keiner staatlichen Kontrolle – für Anlegerinnen und Anleger besteht daher ein erhebliches Risiko. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter raten generell zu besonderer Vorsicht bei Geldanlagen im Internet und empfehlen, Angebote sorgfältig zu prüfen und gründlich zu recherchieren.

Weitere aktuelle Warnhinweise und Informationen zum Schutz vor Anlagebetrug stellt die BaFin in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ sowie im Verbraucherpodcast „Vorsicht, Betrug“ bereit.

 

Hier die Original-BaFin-Meldung:

viforex(.)com: BaFin warnt vor Website

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website viforex(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Als Betreiber der Website wird die Prudential Markets Group Limited, London, genannt, die im britischen Unternehmensregister (Companies House) geführt wird. Hierbei könnte es sich möglicherweise um einen Identitätsdiebstahl handeln.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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