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Scheinaufsicht im Netz: BaFin warnt vor angeblicher Behörde „European Trading Entities“

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der angeblichen Aufsichtsbehörde „European Trading Entities (ETE)“. Nach Angaben der Finanzaufsicht erwecken die Inhalte auf der Website ete.co.com fälschlich den Eindruck, es handele sich bei der ETE um eine zuständige Kontrollinstanz für Finanzmarktakteure. Das ist unzutreffend.

Die BaFin stellt klar: Die European Trading Entities ist keine Aufsichtsbehörde. Sie beaufsichtigt keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind, und arbeitet auch nicht mit nationalen oder internationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen. Hinweise auf eine Regulierung oder Überwachung durch die ETE sind damit irreführend.

Solche Konstrukte werden häufig genutzt, um unseriösen Handelsplattformen einen Anschein von Seriosität zu verleihen. Anlegerinnen und Anleger sollen dadurch davon überzeugt werden, dass Angebote reguliert und sicher seien – obwohl tatsächlich keinerlei behördliche Kontrolle besteht.

Die BaFin rät dringend zur Vorsicht: Wer von einer Online-Handelsplattform kontaktiert wird, die behauptet, von der ETE beaufsichtigt zu werden, sollte nicht reagieren und keine Zahlungen leisten. Stattdessen empfiehlt die Aufsicht, Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Bei Unsicherheiten oder Verdachtsmomenten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit an die BaFin wenden. Aktuelle Hinweise zu ähnlichen Betrugsmaschen finden sich zudem in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.

 

Hier die BaFin-Meldung:

Betrug: BaFin warnt vor angeblicher Aufsichtsbehörde

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die „European Trading Entities (ETE)“ keine Aufsichtsbehörde ist. Diesen Eindruck erwecken die auf der Website ete.co(.)com veröffentlichten Informationen.

Die ETE beaufsichtigt keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind und arbeitet auch mit keiner Aufsichtsbehörde zusammen.

Was können Sie tun?

Sollten Sie von einer Online-Handelsplattform kontaktiert werden, die eine Beaufsichtigung durch die ETE behauptet, reagieren Sie nicht. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Bei Zweifeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die BaFin wenden.

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