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Unerlaubte Kreditangebote: FMA warnt vor „Österreich GeldWert“

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt ausdrücklich vor dem Abschluss von Geschäften mit dem Anbieter „Österreich GeldWert“. Das Unternehmen tritt mit angeblichem Sitz in der Himmelpfortgasse in Wien auf und bietet über die Website osterreichgeldwert.com sowie per E-Mail und Telefon Finanzgeschäfte an.

Nach Angaben der FMA verfügt „Österreich GeldWert“ über keinerlei Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Insbesondere ist dem Anbieter das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG) nicht gestattet. Die Warnung stützt sich auf § 4 Abs. 7 BWG.

Die Behörde weist darauf hin, dass nur Institute mit entsprechender FMA-Konzession Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten dürfen. Angebote nicht zugelassener Anbieter bergen für Verbraucherinnen und Verbraucher ein erhebliches Risiko, da sie außerhalb der staatlichen Aufsicht erfolgen und kein aufsichtsrechtlicher Schutz besteht.

Ob ein Unternehmen tatsächlich berechtigt ist, Finanzdienstleistungen in Österreich zu erbringen, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der FMA überprüfen. Die FMA rät, bei Kredit- und Geldanlageangeboten unbekannter Anbieter besondere Vorsicht walten zu lassen und im Zweifel von einem Vertragsabschluss Abstand zu nehmen.

 

Hier die FMA-Österreich-Meldung:

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit Österreich GeldWert

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

BEKANNTMACHUNG

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

„Österreich GeldWert“

mit angeblichem Sitz in der Himmelpfortgasse in Wien

Web: https://osterreichgeldwert.com/
E-Mail: kontakt@osterreichgeldwert.com
Telefon: +43 690 1067 6129

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Kreditgeschäft ( § 1 Abs 1 Z 3 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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