Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf den Websites weisbergadvisors.inc und weisbergadvisors.ai. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Verantwortlichen treten unter den Bezeichnungen Weisbergadvisors LLC bzw. WeisbergAdvisors LLC auf und geben an, Geschäftssitze in New York (USA) und Zürich (Schweiz) zu unterhalten. Zudem behaupten sie, bei der US-Börsenaufsicht SEC registriert zu sein. Diese Angaben können nach BaFin-Angaben nicht bestätigt werden.
Die BaFin stellt klar: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Anbieter ohne Genehmigung unterliegen keiner Aufsicht, was für Anlegerinnen und Anleger erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust birgt. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
Rechtsgrundlage der Warnung ist § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig zu sein und Angebote vorab gründlich zu recherchieren. Weitere Hinweise finden sich in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ sowie im Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“.
Hier die BaFin-Meldung:
weisbergadvisors(.)inc und weisbergadvisors(.)ai: BaFin warnt vor Websites
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites weisbergadvisors(.)inc und weisbergadvisors(.)ai. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Websites tritt unter der Firmierung Weisbergadvisors LLC bzw. WeisbergAdvisors LLC auf. Er gibt an, in New York, Vereinigte Staaten von Amerika, und Zürich, Schweiz, geschäftsansässig zu sein. Zudem behauptet er, bei der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) registriert zu sein. Diese Aussage kann nicht bestätigt werden.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.