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ROY Asset Holding SE: Insolvenz mangels Masse abgewiesen – Verwaltungsrat unauffindbar

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az. 613 IN 296/25 – Amtsgericht Aschaffenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2025

Die ROY Asset Holding SE mit Sitz in Klingenberg am Main (HRB 211752, AG München) wollte Insolvenz anmelden – doch selbst dafür reicht das Geld nicht. Das Insolvenzgericht am Amtsgericht Aschaffenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit gilt das Unternehmen juristisch als endgültig zahlungsunfähig und handlungsunfähig – ein Insolvenzverfahren findet nicht statt.

Brisant: Alle drei im Handelsregister genannten Direktoren der SE – Lee Siu Fung Siegried, Lelalertsuphakun Surasak und Toaramrut Surija – sind unbekannten Aufenthalts. Damit ist die Gesellschaft derzeit faktisch führungslos. Dieser Umstand dürfte auch die Kommunikation mit dem Insolvenzgericht massiv erschwert haben. Eine Stellungnahme der Gläubiger oder möglicher Investoren ist bisher nicht bekannt.

Die Kanzlei Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt a. M. hatte die Schuldnerin im Verfahren vertreten. Offenbar reichte das Vermögen der Gesellschaft jedoch nicht einmal aus, um die Kosten eines geordneten Verfahrens zu decken.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags könnte im nächsten Schritt die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister erfolgen – es sei denn, Gläubiger legen Beschwerde ein oder beantragen ein eigenständiges Verfahren auf ihre Initiative hin.

Der Fall ist ein weiteres Beispiel für die Intransparenz und mangelnde Nachvollziehbarkeit bei internationalen Kapitalgesellschaften in der SE-Rechtsform, insbesondere wenn Führungspersonen spurlos verschwinden. Gläubiger bleiben mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ihren Forderungen sitzen.

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