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Vorläufige Insolvenzverwaltung über MAP Green Verwaltungsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 67g IN 380/25

Am 5. Dezember 2025 um 15:21 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Green Verwaltungsgesellschaft mbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 109506 eingetragen und hat ihren Sitz unter der Adresse c/o Oktagon Anlegerverwaltung GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg. Als Geschäftsführer fungiert Hendrik Hjalmar Frederik Böhrnsen.

Der Unternehmensgegenstand der MAP Green Verwaltungsgesellschaft mbH umfasst den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung der Hamburger Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft mit dem Ziel, eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Diese Maßnahme betrifft unter anderem die Einziehung von Außenständen, die Verwaltung von Bankguthaben sowie sämtliche finanziellen Transaktionen der Gesellschaft.

Drittschuldnern – also allen Personen oder Unternehmen, die gegenüber der MAP Green Verwaltungsgesellschaft mbH zur Leistung verpflichtet sind – ist es ab sofort untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie dürfen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Dieser ist berechtigt, Gelder entgegenzunehmen und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.

Zudem hat das Gericht alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig eingestellt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Neue Vollstreckungen, darunter auch Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren, wurden untersagt.

Mit dieser Entscheidung wurde der Weg für eine gesicherte und geordnete Klärung der wirtschaftlichen Situation der MAP Green Verwaltungsgesellschaft mbH eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und ob eine Fortführung, Sanierung oder Abwicklung der Gesellschaft in Betracht kommt.

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