Dark Mode Light Mode

E-BDY Performance GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3615 IN 11158/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 1. Dezember 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der E-BDY Performance GmbH angeordnet. Das in Berlin ansässige Unternehmen, geführt von Geschäftsführer John Scholkmann, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht, bis über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Zur Vermeidung finanzieller Nachteile und zur Sicherung der Vermögenswerte wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Zustimmung ist ab sofort für alle Vermögensverfügungen erforderlich. Zudem ist er berechtigt, Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder zu verwalten und spezielle Massekonten zu eröffnen.

Drittschuldnern wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten. Gleichzeitig hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen gestoppt, sofern keine Immobilien betroffen sind.

Der Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und prüfen, ob eine geordnete Fortführung möglich bleibt. Die E-BDY Performance GmbH ist verpflichtet, umfassende Auskünfte zu erteilen und Geschäftsdokumente vorzulegen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Deelgung 12 GmbH angeordnet

Next Post

Premiere in Liechtenstein: ZEUS Anstalt wird erster zugelassener Kryptodienstleister (CASP) nach MiCAR