Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat bekanntgegeben, dass die ZEUS Anstalt für Vermögensverwaltung mit Sitz in Gamprin-Bendern (Registernummer FL-0002.130.590-7) als erster Kryptodienstleister (CASP – Crypto Asset Service Provider) des Landes nach dem neuen europäischen Rechtsrahmen zugelassen wurde.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 ist die ZEUS Anstalt gemäß Artikel 60 Absatz 3 der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCAR – Markets in Crypto-Assets Regulation) berechtigt, die Portfolioverwaltung von Kryptowerten als regulierte Dienstleistung zu erbringen.
Bedeutung für Liechtenstein und den EU-Kryptomarkt
Mit dieser Zulassung setzt Liechtenstein ein regulatorisches Signal und positioniert sich früh in der Umsetzung des MiCAR-Rahmens, der europaweit einheitliche Regeln für Kryptowerte schafft.
Als erster zugelassener Anbieter markiert ZEUS Anstalt einen Meilenstein im regionalen Kryptosektor und zeigt, dass sich Liechtenstein konsequent als innovativer Finanz- und Digitalstandort weiterentwickelt.
Die Entscheidung dürfte künftig den Weg ebnen für:
- weitere MiCAR-Lizenzierungen,
- stärkeren Wettbewerb im Bereich Kryptoverwaltung,
- sowie mehr rechtliche Klarheit und Anlegerschutz im europäischen Kryptoökosystem.
Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:
