Dark Mode Light Mode

Premiere in Liechtenstein: ZEUS Anstalt wird erster zugelassener Kryptodienstleister (CASP) nach MiCAR

Pixaline (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat bekanntgegeben, dass die ZEUS Anstalt für Vermögensverwaltung mit Sitz in Gamprin-Bendern (Registernummer FL-0002.130.590-7) als erster Kryptodienstleister (CASP – Crypto Asset Service Provider) des Landes nach dem neuen europäischen Rechtsrahmen zugelassen wurde.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 ist die ZEUS Anstalt gemäß Artikel 60 Absatz 3 der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCAR – Markets in Crypto-Assets Regulation) berechtigt, die Portfolioverwaltung von Kryptowerten als regulierte Dienstleistung zu erbringen.

Bedeutung für Liechtenstein und den EU-Kryptomarkt

Mit dieser Zulassung setzt Liechtenstein ein regulatorisches Signal und positioniert sich früh in der Umsetzung des MiCAR-Rahmens, der europaweit einheitliche Regeln für Kryptowerte schafft.

Als erster zugelassener Anbieter markiert ZEUS Anstalt einen Meilenstein im regionalen Kryptosektor und zeigt, dass sich Liechtenstein konsequent als innovativer Finanz- und Digitalstandort weiterentwickelt.

Die Entscheidung dürfte künftig den Weg ebnen für:

  • weitere MiCAR-Lizenzierungen,
  • stärkeren Wettbewerb im Bereich Kryptoverwaltung,
  • sowie mehr rechtliche Klarheit und Anlegerschutz im europäischen Kryptoökosystem.

 

Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

E-BDY Performance GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Next Post

„WHO bremst Hype um Abnehmspritzen: Medikamente sind kein Freifahrtschein gegen die globale Fettleibigkeit“