Unter dem Aktenzeichen 3604 IN 11303/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg ein Verfahren mit hoher Tragweite für die pme Familienservice Bremen gGmbH eingeleitet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Berlin, geführt von Geschäftsführerin Alexandra Margarete Emma – bekannt als Alexa Ahmad – steht vor einem entscheidenden Einschnitt in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung.
Am 1. Dezember 2025 um 13 Uhr ordnete das Insolvenzgericht umfassende Sicherungsmaßnahmen an, um mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt, der fortan die finanzielle Lage des Unternehmens überwachen wird.
Mit der gerichtlichen Entscheidung verliert die Schuldnerin weitgehend die Kontrolle über ihre Finanzen. Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Auch die Einziehung von Außenständen und der Zugriff auf Bankkonten stehen nun unter dessen Aufsicht. Gleichzeitig wurden Gläubigern jegliche Zahlungen an das Unternehmen untersagt – sie dürfen nur noch über den neu eingesetzten Insolvenzverwalter erfolgen.
Darüber hinaus erhielt Prof. Dr. Martini das Recht, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und ein Sonderkonto einzurichten, um Zahlungseingänge zu sichern. Seine Aufgabe wird sein, nicht nur vorhandene Vermögenswerte zu schützen, sondern auch zu prüfen, ob die Mittel für ein reguläres Insolvenzverfahren ausreichen.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Veröffentlichung der Beschlussfassung über ein elektronisches System abrufbar bleibt und je nach Ausgang des Verfahrens innerhalb von sechs Monaten gelöscht wird. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen besteht für Beteiligte die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Mit diesem Schritt ist die pme Familienservice Bremen gGmbH in eine Phase der engen Überwachung und rechtlichen Kontrolle eingetreten, deren Ausgang über den Fortbestand des Unternehmens entscheiden dürfte.