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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Deelgung 12 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 56 IN 388/25 hat das Amtsgericht Flensburg am 2. Dezember 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Deelgung 12 GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz an der Startbahn 2 auf Sylt, vertreten durch Ansgar Hain und Geschäftsführer Andreas Kammholz, befindet sich damit unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Kind aus Hamburg bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und mögliche Nachteile für Gläubiger zu vermeiden. Bis zur Entscheidung über eine mögliche Verfahrenseröffnung dürfen Geschäftsverfügungen nur noch mit seiner Zustimmung vorgenommen werden.

Damit verbunden sind klare Einschränkungen: Forderungen der Gesellschaft dürfen nicht mehr direkt an diese ausgezahlt werden, sondern nur an den Insolvenzverwalter. Zudem ist er ermächtigt, Sonderkonten für die Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse zu eröffnen und Zugriff auf bestehende Konten zu nehmen.

Die Entscheidung ist sofort beschwerdefähig. Innerhalb von zwei Wochen kann sie beim Amtsgericht Flensburg angefochten werden.

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