Unter dem Aktenzeichen IN 68/24 hat das Amtsgericht Mühlhausen eine bedeutende Entscheidung im Verfahren der S & T Beteiligungs GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in Unstrut-Hainich, vertreten durch Geschäftsführer Peer Schmidt, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen beantragt.
Am 2. Dezember 2025 stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag offiziell mangels Masse abgewiesen.
Mit diesem Beschluss gilt das Insolvenzverfahren als beendet, ohne dass ein geordneter Abwicklungsprozess eingeleitet wurde. Gläubiger bleiben damit ohne die Möglichkeit einer gesicherten Quote aus der Masse, was in solchen Fällen häufig zu offenen Forderungen führt.
Betroffene Parteien können gemäß den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.