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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Vilmas GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 4 IN 743/25 hat das Amtsgericht Pforzheim am 1. Dezember 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Vilmas GmbH angeordnet. Das in Pforzheim ansässige Unternehmen, geführt von Geschäftsführer Daniel Antonio Roberto Jakubowski, gerät damit unter besondere Aufsicht, bis über eine reguläre Verfahrenseröffnung entschieden wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Lutz Lohmann aus Heilbronn bestellt. Seine Zustimmung ist ab sofort für alle wirtschaftlichen Entscheidungen der Gesellschaft erforderlich. Gleichzeitig wurde der Geschäftsführung untersagt, über Bankkonten oder bestehende Außenstände eigenständig zu verfügen. Der Insolvenzverwalter erhält die Befugnis, Gelder einzuziehen, Finanzkonten zu führen und sogenannte Sonderkonten für die künftige Insolvenzmasse einzurichten.

Weiterhin wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Vilmas GmbH vorläufig ausgesetzt, sofern keine Immobilien betroffen sind. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser darf zudem die Geschäftsräume betreten, Unterlagen prüfen und Einsicht in sämtliche wirtschaftlichen Vorgänge nehmen.

Neben der Sicherung der Vermögenswerte ist Rechtsanwalt Lohmann auch beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Unternehmen realistische Fortführungsperspektiven besitzt.

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