Unter dem Aktenzeichen IN 303/25 hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden, den Antrag der FMF Automobile UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abzuweisen. Das in Bindlach ansässige Unternehmen, vertreten durch Liquidator Mark Rolzing, verfügt nach gerichtlicher Einschätzung nicht über ausreichende Mittel, um die Kosten eines regulären Verfahrens zu decken.
Mit der Entscheidung gilt der Insolvenzantrag als gescheitert, ohne dass ein Verfahren eröffnet wird. Betroffene Gläubiger erhalten damit keine Möglichkeit eines strukturierten Insolvenzverfahrens; Forderungen müssen außerhalb eines geordneten Verfahrens verfolgt werden.
Die Entscheidung ist nicht endgültig. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen besteht die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Diese muss schriftlich beim Amtsgericht Bayreuth eingehen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.