Unter dem Aktenzeichen 3 IN 225/25 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz ein bedeutendes Verfahren zur Sicherung der Vermögenswerte der Grundstücksgesellschaft OSR UG eingeleitet. Die Gesellschaft mit Sitz in Offenbach an der Queich, vertreten durch Geschäftsführer Sören Reuther, geriet in den Fokus des Insolvenzgerichts, nachdem ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden war.
Am 1. Dezember 2025 ordnete das Gericht um 11 Uhr zentrale Schutzmaßnahmen an, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Rechtsanwalt Hagen Straßburg aus Mannheim wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufen. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen und zu verhindern, dass Vermögenswerte verloren gehen oder verschoben werden.
Wesentliche Konsequenz der Anordnung ist, dass die Gesellschaft keine rechtlich wirksamen Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen darf, ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters einzuholen. Darüber hinaus dürfen Gläubiger keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten – stattdessen dürfen Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden weitgehend gestoppt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und gegebenenfalls ein Insolvenzsonderkonto für die Verwaltung der Masse einzurichten. Die Schuldnerin ist verpflichtet, umfassende Vermögensverzeichnisse sowie Gläubiger- und Schuldnerlisten vorzulegen und diese auf Wunsch an Eides statt zu versichern.
Die gerichtliche Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen angefochten werden. Gläubiger und die Gesellschaft selbst haben somit die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Gesellschaft unter Aufsicht des Insolvenzverwalters und darf wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen nur noch eingeschränkt treffen.