Aktenzeichen: 3610 IN 4751/25 – Amtsgericht Charlottenburg
Die GENDAS GmbH, ansässig in der Driesener Straße 20A, 10439 Berlin, hat am 25. September 2025 einen herben Rückschlag erlitten: Das Amtsgericht Charlottenburg wies den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab.
Die im Bereich der Softwarebranche tätige Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Lars Heinemann, war unter HRB 247856 im Handelsregister gelistet. Die Entscheidung nach § 26 InsO bedeutet, dass das Unternehmen nicht einmal über die nötigen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten verfügt – das wirtschaftliche Aus unter rechtlicher Begleitung bleibt somit aus.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Abweisung des Antrags entfällt ein geordnetes Insolvenzverfahren. Das hat zur Folge:
- Gläubiger erhalten keine Quotenbefriedigung über die Masse.
- Die Gesellschaft wird in der Regel aus dem Handelsregister gelöscht.
- Für mögliche Gläubiger bleibt nur noch der zivilrechtliche Weg gegen Geschäftsführer oder mögliche Dritte – etwa bei Hinweisen auf Insolvenzverschleppung oder Pflichtverletzungen.
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung (maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis).
Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll eines Amtsgerichts gegeben werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend, aber in komplexeren Fällen empfehlenswert.
Fazit
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wegen fehlender Masse reiht sich die GENDAS GmbH in die wachsende Zahl kleiner IT- und Softwareunternehmen ein, die am Kapitalengpass scheitern. Für Gläubiger bleibt nur das Nachsehen – es sei denn, weitere rechtliche Schritte gegen das Management sind denkbar.