Aktenzeichen: 3603 IN 6699/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESW Witt GmbH mit Sitz in der Leopoldstraße 17, 12621 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kacper Groehl und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 142828, hat das Gericht am 23. Oktober 2025 eine wesentliche Entscheidung getroffen.
Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht hat die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung (InsO) aufgehoben. Diese Maßnahmen waren in der Regel dazu bestimmt, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfällt die bisherige vorläufige Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Gesellschaft über ihr Vermögen. Das bedeutet, dass die ESW Witt GmbH ihre wirtschaftlichen Geschäfte wieder ohne Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters führen darf, soweit keine weiteren gerichtlichen Anordnungen bestehen.
Eine solche Entscheidung kann darauf hindeuten, dass entweder der Eröffnungsantrag zurückgenommen, das Insolvenzverfahren mangels Eröffnungsgrundes nicht fortgesetzt oder die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin inzwischen geklärt wurde.
Mit dem Beschluss vom 23. Oktober 2025 endet damit die Phase der vorläufigen Sicherung im Verfahren 3603 IN 6699/25, und die Gesellschaft erhält die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihr Vermögen zurück.