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Insolvenzantrag der ANTAN RECONA Verwaltungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 3556/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 6. Oktober 2025 im Verfahren über den Antrag der ANTAN RECONA Verwaltungsgesellschaft mbH eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Karlsbader Straße 4, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Eric Nestler, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 34646 eingetragen.

Zunächst hatte das Gericht im Mai 2025 Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern. Diese Maßnahmen wurden nun mit Beschluss vom 6. Oktober 2025 aufgehoben, nachdem das Gericht den Insolvenzantrag der Gesellschaft geprüft hatte.

Im weiteren Verfahren stellte das Amtsgericht fest, dass nicht genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ANTAN RECONA Verwaltungsgesellschaft mbH gemäß § 26 InsO mangels Masse abgewiesen.

Mit dieser Entscheidung gilt das Insolvenzverfahren als beendet, bevor es formell eröffnet werden konnte. Eine Abweisung mangels Masse erfolgt in der Regel dann, wenn weder ausreichend liquide Mittel noch verwertbares Vermögen vorhanden sind, um die Mindestkosten für das Verfahren — insbesondere für die Vergütung des Insolvenzverwalters und Gerichtskosten — zu decken.

Gegen den Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen.

Mit der Abweisung des Antrags mangels Masse endet das Insolvenzverfahren der ANTAN RECONA Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Gesellschaft bleibt damit rechtlich bestehen, befindet sich jedoch faktisch in einem wirtschaftlich nicht fortführbaren Zustand. Eine Liquidation oder Löschung im Handelsregister dürfte in der Folgezeit zu erwarten sein.

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