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Verbraucherschützer klagen gegen Hornbach wegen Greenwashing-Vorwürfen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale geht juristisch gegen die Baumarktkette Hornbach vor. Grund sind irreführende Werbeaussagen zu Pflanzen, die als angeblich „heimische Naturschutzhecken“ verkauft wurden – tatsächlich aber teilweise als invasiv gelten und damit eine Gefahr für die heimische Artenvielfalt darstellen können.

Hintergrund der Klage

Hornbach hatte online verschiedene Pflanzen als besonders naturnah und insektenfreundlich beworben – darunter:

  • Gemeiner Bocksdorn
  • Goldglöckchen (Forsythia)
  • Schmetterlingsflieder
  • Apfelrose (Rosa rugosa)

In der Produktbeschreibung hieß es, sie seien ideal für Vögel und Insekten und eigneten sich hervorragend als Naturschutzhecke. Drei dieser Pflanzenarten gelten laut Fachbehörden jedoch als potenziell invasiv, da sie heimische Arten verdrängen und das ökologische Gleichgewicht stören können.

Vorwurf: Irreführende Werbung

Die Verbraucherzentrale wirft Hornbach Greenwashing vor – also den Versuch, Produkten ein umweltfreundliches Image zu verleihen, das sie in Wirklichkeit nicht verdienen.

Durch Begriffe wie „heimisch“, „naturnah“ oder „gut für die Artenvielfalt“ werde bei Kundinnen und Kunden der Eindruck erweckt, der Kauf fördere aktiv den Umweltschutz. In Wahrheit könne der Anbau dieser Pflanzen laut Naturschutzexperten negative ökologische Folgen haben.

Klageziel

Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen,

  • dass Hornbach die irreführende Werbung unterlässt,
  • und Verbraucher künftig transparent über die ökologische Wirkung angebotener Pflanzen informiert werden.

Die Baumarktkette hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Einordnung

Der Fall ist Teil einer wachsenden Zahl von Greenwashing-Klagen in Deutschland. Immer häufiger nehmen Verbraucherschützer Unternehmen ins Visier, die mit Nachhaltigkeitsversprechen werben, die nicht durch Fakten belegt sind.

Gerade im Garten- und Pflanzenhandel spielt das Thema eine wichtige Rolle: Viele vermeintlich „bienenfreundliche“ oder „naturnahe“ Pflanzen stammen aus anderen Regionen der Welt und können heimische Ökosysteme beeinträchtigen, statt sie zu fördern.

Fazit:
Die Klage gegen Hornbach zeigt, wie schmal der Grat zwischen umweltbewusster Vermarktung und Verbrauchertäuschung sein kann. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Begriffe wie „naturnah“ oder „Vogelschutzhecke“ sollten stets kritisch hinterfragt werden – und im Zweifel hilft ein Blick in die offiziellen Listen des Bundesamtes für Naturschutz zu invasiven Arten.

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