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Krefeld: Prozess nach tödlicher Messerattacke in Modegeschäft vertagt

succo (CC0), Pixabay

In Krefeld hat der Prozess gegen einen 26-jährigen afghanischen Staatsangehörigen begonnen, der im Februar dieses Jahres seine Vorgesetzte in einer Filiale der Modekette „New Yorker“ mit zahlreichen Messerstichen getötet haben soll. Die Anklage lautet auf Mord. Nach nur wenigen Minuten wurde der Verhandlungstag jedoch vertagt – laut Gericht aus organisatorischen Gründen.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Mann seine 41-jährige Vorgesetzte während der Arbeitszeit in einem Büroraum der Filiale attackiert haben. Das Opfer, das erst kurz zuvor die Leitung des Geschäfts übernommen hatte, erlag noch am Tatort ihren schweren Verletzungen. Laut Obduktionsbericht wurde sie mit insgesamt 26 Stichen getroffen. Kolleginnen und Kunden hatten die Tat teils miterlebt und alarmierten sofort die Polizei, die den mutmaßlichen Täter wenig später festnahm.

Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um eine gezielte Tat handelte. Hinweise auf ein terroristisches oder politisches Motiv liegen nicht vor. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte die Frau aus persönlicher Kränkung und Wut angegriffen haben, nachdem es zuvor zu arbeitsbedingten Spannungen gekommen war.

Brisant ist auch der Hintergrund des Angeklagten: Der Mann soll als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sein, sein Antrag war jedoch bereits abgelehnt worden. Eine Abschiebung war bislang nicht erfolgt. Er hatte dennoch eine Anstellung in der Filiale erhalten – die Getötete galt laut Bekannten als sozial engagiert und hatte sich für ihn eingesetzt.

Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine Debatte über den Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern neu entfacht. Angehörige und Freunde des Opfers äußerten sich tief bestürzt über das Geschehen. Der Prozess soll nun an einem neuen Termin fortgesetzt werden; das Landgericht Krefeld rechnet mit mehreren Verhandlungstagen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus niederen Beweggründen handelte. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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