Dark Mode Light Mode

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Verfahren über die d.i.i. 10. Bestand C GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 383/24 – Amtsgericht Wiesbaden

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 10. Bestand C GmbH, vormals ansässig in der Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing, ist es zu einer bedeutsamen Wendung gekommen: Das Amtsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 23. September 2025 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen vom 17. September 2024 aufgehoben.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 251533, wurde durch den Geschäftsführer Dirk Willi Mennewisch, Hamburg, vertreten. Gegenstand des Verfahrens war die Prüfung eines Insolvenzantrags, im Zuge dessen Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse angeordnet worden waren.

Mit der jetzigen Entscheidung entfällt die Wirkung dieser Maßnahmen – ein Vorgang, der regelmäßig dann erfolgt, wenn sich das Verfahren nicht wie ursprünglich angenommen entwickelt, beispielsweise durch Rücknahme des Antrags, Verfahrensunzulässigkeit oder Vergleichslösungen außerhalb des Insolvenzrechts.

Was dies für die Gläubiger und Beteiligten konkret bedeutet, hängt vom Fortgang des Verfahrens ab. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden einsehbar und gibt detailliert Aufschluss über die Hintergründe der Aufhebung.

Amtsgericht Wiesbaden, 23.09.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Wolfsjagd spaltet den Norden: Agrarminister ringen um einheitliche Linie

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die EinsA Sprachinstitut Berlin Privatsprachschule GmbH angeordnet