Mit Beschluss vom 07.07.2025 (Az.: IN 595/25) hat das Amtsgericht Augsburg für die M.A.R.S. GmbH, Salomon-Idler-Straße 51, 86159 Augsburg (HRB 36275) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft wird von Geschäftsführer Alexander Schellenberg vertreten, die Rechtsanwaltskanzlei Hofmeister u. Roggenkamp ist als Verfahrensbevollmächtigte tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten, Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg, bestellt.
Die Anordnung stellt klar:
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Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
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Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter den Zustimmungsvorbehalt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg eingelegt werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail, sondern nur mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP).