Unter dem Aktenzeichen 100 IN 80/25 hat das Amtsgericht Hagen am 7. Juli 2025 um 09:30 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AIS GmbH (Advanced Industry Services GmbH) beschlossen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10681 eingetragen und hat ihren Sitz in der Elseyer Straße 41 in 58119 Hagen. Geschäftsführer ist Herr Daniel Brosch aus Iserlohn, vertreten wird die Gesellschaft im Verfahren durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Am Amtshaus in Dortmund.
Die AIS GmbH ist als Dienstleister in der Industriebranche tätig und erbringt spezialisierte Services für industrielle Betriebe. In einem Umfeld, das von hoher Wettbewerbsdichte und großen Investitionserfordernissen geprägt ist, stellt die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens einen entscheidenden Einschnitt dar, um die noch vorhandenen Werte zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Marvin Bauernfeind bestellt, der seine Kanzlei am Westenhellweg 92–94 in 44137 Dortmund führt. Mit dieser Ernennung übernimmt er ab sofort die Verantwortung, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu überwachen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Fortführung vorzubereiten.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Mittelabflüsse mehr stattfinden und die Insolvenzmasse erhalten bleibt.
Den Schuldnern der Gesellschaft – also den sogenannten Drittschuldnern – ist es untersagt, offene Forderungen direkt an die AIS GmbH zu zahlen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, dieser Anordnung strikt zu folgen.
Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die AIS GmbH untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, um den Handlungsspielraum des vorläufigen Insolvenzverwalters zu sichern.
Mit diesem Beschluss ist ein wichtiger Schritt getan, um Klarheit über die wirtschaftliche Lage der AIS GmbH zu schaffen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung realistisch ist oder ob die Gesellschaft einer geordneten Abwicklung zugeführt werden muss.
Amtsgericht Hagen, 07. Juli 2025
Aktenzeichen: 100 IN 80/25