Vor dem Landgericht Braunschweig hat ein spektakulärer Zivilprozess gegen zwei Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns begonnen. Hintergrund ist der Untergang des Autofrachters „Felicity Ace“, der im Februar 2022 nach einem verheerenden Brand vor der Küste der Azoren vollständig ausbrannte und anschließend sank. An Bord befanden sich rund 4.000 Fahrzeuge, überwiegend Modelle der Marken Volkswagen, Audi, Porsche und Bentley – darunter eine große Zahl vollelektrischer Fahrzeuge.
Kläger fordern dreistelligen Millionenschadenersatz
Kläger in dem Verfahren sind die Eigentümergesellschaft des Frachters, die verantwortliche Reederei sowie deren Versicherer. Sie machen die Lithium-Ionen-Batterien der mitgeführten Elektrofahrzeuge für den Ausbruch des Feuers verantwortlich. Nach ihrer Darstellung sollen von diesen Batterien erhebliche Risiken ausgegangen sein, die nicht ausreichend kommuniziert oder abgesichert wurden. Die Klageforderung beläuft sich laut Angaben aus Verfahrenskreisen auf eine Summe im mittleren dreistelligen Millionenbereich.
VW weist Verantwortung zurück
Die beklagten VW-Tochtergesellschaften bestreiten eine Mitverantwortung am Untergang des Schiffes. In einer Stellungnahme ließ Volkswagen erklären, dass der Brand „nicht zweifelsfrei auf ein elektrisches Fahrzeug zurückgeführt werden“ könne. Zudem sei der Untergang der „Felicity Ace“ nicht allein durch den Brand, sondern maßgeblich durch eine unzureichende Reaktion der Schiffsführung ausgelöst worden. Die Verteidigung argumentiert, die Reederei hätte mit „umsichtigem Handeln“ den Totalverlust verhindern können – ein klarer Hinweis auf angebliche Versäumnisse bei Brandbekämpfung und Evakuierung.
Technische Hintergründe und Risiken von E-Autos an Bord
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien beim maritimen Transport auf. Experten weisen seit Jahren darauf hin, dass der Transport von E-Autos auf Schiffen besondere Anforderungen an Überwachung, Kühlung und Brandbekämpfung stellt. Kommt es zu einem thermischen Durchgehen („Thermal Runaway“) einer Batterie, kann dies zu extrem schnellen und schwer kontrollierbaren Bränden führen.
Ob die konkrete Ursache des Feuers tatsächlich auf ein E-Auto zurückzuführen ist, ist bislang nicht abschließend geklärt. In einem parallel laufenden technischen Gutachterverfahren sollen Beweise gesichert und bewertet werden.
Bedeutung des Verfahrens
Das Verfahren gilt als richtungsweisend – sowohl versicherungsrechtlich als auch für die Produkthaftung bei Elektrofahrzeugen. Sollte das Gericht eine Mitverantwortung von Volkswagen feststellen, könnte das weitreichende Folgen für den Transport von E-Fahrzeugen auf See haben. Reedereien, Versicherer und Hersteller beobachten den Prozess mit großer Aufmerksamkeit.
Der Unfall im Überblick
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Datum: Februar 2022
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Ort: Atlantik, nahe der Azoren
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Schiff: Felicity Ace, unter der Flagge Panamas
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Ladung: ca. 4.000 Fahrzeuge der Volkswagen-Gruppe
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Havarie: Brand an Bord, vollständiges Ausbrennen, Untergang
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Besatzung: vollständig evakuiert und gerettet
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Gesamtschaden: geschätzt über 400 Millionen Euro
Das Landgericht Braunschweig hat zunächst mehrere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte frühestens Ende des Jahres fallen.