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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die wheeIE GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 601 IN 226/25

Kolbermoor, 20. Juni 2025 – Die wirtschaftlich angeschlagene wheeIE GmbH, mit Sitz in der Fraunhoferstraße 6, 83059 Kolbermoor, steht unter gerichtlicher Beobachtung. Mit Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim wurde heute um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 31658 eingetragen und wird vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Georg Hauser.

Die anwaltliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei Warneke in Traunstein (Az. 70/25 NI/Wa d2/3207).

Ziel der gerichtlichen Maßnahmen

Der Beschluss erfolgt gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) mit dem Zweck, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Kernpunkte des Beschlusses

1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Klaus Martin Lutz, Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim, bestellt. Kontaktaufnahme ist möglich unter Tel. +49 (8031) 36770 oder per E-Mail an kanzlei@inso-ro.de.

2. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen über das schuldnerische Vermögen – insbesondere die Einziehung offener Außenstände – dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Die wheeIE GmbH ist ausdrücklich untersagt, Forderungen eigenständig einzuziehen.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Insolvenzmasse zu bewahren, mögliche Gläubigerbenachteiligungen zu vermeiden und dem vorläufigen Verwalter die Kontrolle über alle relevanten Vermögensbewegungen zu ermöglichen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem frühesten der folgenden Ereignisse:

  • Verkündung der Entscheidung,

  • Zustellung, oder

  • wirksamer öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Rosenheim, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim,
abzugeben. Alternativ ist auch eine Erklärung zu Protokoll bei jedem anderen Amtsgericht möglich – entscheidend ist jedoch der rechtzeitige Eingang in Rosenheim.

Hinweise zur elektronischen Einreichung:
Die Einreichung auf elektronischem Weg ist zulässig, jedoch ist eine einfache E-Mail nicht ausreichend. Rechtsbehelfe müssen entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das EGVP eingereicht werden.

Weitere technische Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden sich auf www.justiz.de und in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Mit dieser gerichtlichen Entscheidung steht die wheeIE GmbH unter insolvenzrechtlicher Aufsicht. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Die nächsten Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Gesellschaft und ihrer Gläubiger sein.

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