Aktenzeichen: 903 IN 373/25 – 9 –
Am 12. Juni 2025, um 15:28 Uhr, hat das Amtsgericht Hannover im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens einen bedeutenden Beschluss über das Vermögen der Bade Estate Verwaltungs GmbH gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 217474, wird derzeit von den Geschäftsführern Willi Bade aus Wunstorf sowie Michael Dierßen aus Porta Westfalica vertreten.
Mit dem aktuellen Beschluss wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Von diesem Moment an bedürfen sämtliche Verfügungen der Antragstellerin der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, um rechtswirksam zu sein. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf aus Hannover bestellt. Ihre Kanzlei ist ansässig in der Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover und unter der Telefonnummer 0511 626287-0 sowie per Fax unter 0511 626287-10 erreichbar.
Weiterhin ergeht der ausdrückliche Hinweis an sämtliche Schuldner der Bade Estate Verwaltungs GmbH, künftig nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses Zahlungen zu leisten, um ihren Verpflichtungen rechtskonform nachzukommen. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO).
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover bereit.
Die Beteiligten wurden über ihre Rechtsmittel belehrt: Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin die sofortige Beschwerde offen. Darüber hinaus können auch sämtliche Gläubiger, gestützt auf Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen, etwa wenn die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens angezweifelt wird.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Veröffentlichungsdatum. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Hannover, Insolvenzabteilung, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, einzureichen. Alternativ kann die Erklärung auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden, wobei der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Hannover maßgeblich ist. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten eigenhändig zu unterzeichnen und muss den angefochtenen Beschluss sowie den Umfang der Anfechtung klar bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Der Beschluss wurde am 12. Juni 2025 vom Amtsgericht Hannover erlassen.
Datenschutzrechtliche Hinweise gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie weiterführende Informationen zu den Rechten der Beteiligten sind über die offizielle Internetseite des Amtsgerichts Hannover abrufbar. Auf Wunsch werden die entsprechenden Informationen auch postalisch zur Verfügung gestellt.