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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Druckkammerzentrum Freiburg GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 8 IN 293 25

Freiburg, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Druckkammerzentrum Freiburg GmbH mit Sitz in der Habsburgerstraße 116 in 79104 Freiburg eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 5217 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Dr. Michael Deeg vertreten.

Der Beschluss wurde am 15. Mai 2025 um 9 Uhr gefasst und dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Harald Kroth mit Kanzleisitz in der Heinrich-von-Stephan-Straße 15 in 79100 Freiburg im Breisgau bestellt. Er ist telefonisch erreichbar unter 0761 2967320 und per Fax unter 0761 296732100.

Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Auch die Einziehung offener Forderungen fällt unter diese Anordnung. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu erhalten und das Verfahren geordnet vorzubereiten.

Der vorläufige Verwalter wurde darüber hinaus befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und gegebenenfalls Masseverbindlichkeiten für deren Verwaltung zu begründen. Den Kreditinstituten wurde eine Auskunftspflicht gegenüber dem Verwalter auferlegt. Ebenso ist es den Schuldnern der Schuldnerin untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der Verwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse beizutragen. Er wurde zudem beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung bleibt für die Dauer der Maßnahme im elektronischen Informationssystem gespeichert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg
einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll eines Gerichts gegeben werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind ebenfalls elektronisch über sichere Übermittlungswege möglich, eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die Druckkammerzentrum Freiburg GmbH ein entscheidender Abschnitt, in dem über die Zukunft des Unternehmens entschieden wird.

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