Aktenzeichen 92 IN 151 25
Stralsund, 15. Mai 2025 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der M & M Hotelmanagement Mahlow GmbH mit Sitz in der Dorfstraße 1–2 in 18586 Baabe hat das Amtsgericht Stralsund eine entscheidende Maßnahme getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 20729, wird durch die Geschäftsführer Ilona Stendal-Ziemke und Marcel Ziemke vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter tritt Rechtsanwalt Heiko Jaap aus Greifswald auf.
Am 15. Mai 2025 um 12:20 Uhr wurde der GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit geht die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin auf die vorläufige Insolvenzverwalterin Ulrike Hoge-Peters über. Dies bedeutet: Ohne ihre Zustimmung darf die Schuldnerin keine finanziellen oder geschäftlichen Entscheidungen mehr treffen, die das Vermögen betreffen.
Zugleich bestätigte das Gericht, dass die bereits mit Beschluss vom 2. April 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen und Regelungen weiterhin Gültigkeit haben. Darüber hinaus weist der Beschluss ausdrücklich darauf hin, dass nach § 240 Zivilprozessordnung sämtliche laufenden zivilrechtlichen Verfahren unterbrochen werden, soweit sie das Vermögen der Schuldnerin betreffen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nun beauftragt, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage zu verschaffen und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen zwei Wochen beim
Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund
einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Sie muss unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Eine einfache E-Mail genügt nicht. Rechtsbehelfe sind als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg einzureichen, insbesondere durch das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Informationen hierzu sind auf www.justiz.de abrufbar.
Mit dieser Anordnung nimmt das Verfahren eine zentrale Wendung. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein für die weitere Zukunft des Hotelunternehmens auf Rügen.