Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kommbat GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 2 IN 324 25

Pforzheim, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Pforzheim hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Kommbat GmbH, ansässig in der Hansgaß 8 in 75334 Straubenhardt, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 741868 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Viktor Maurer.

Der Beschluss wurde am 15. Mai 2025 um 12 Uhr erlassen, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Augustaanlage 62–64 in 68165 Mannheim. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0621 43 29 28 0, per Fax unter 0621 43 29 28 27 oder per E-Mail an o.spiekermann@brinkmann-partner.de.

Mit sofortiger Wirkung sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Kommbat GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem wurde angeordnet:

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

  • Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind einzustellen.

  • Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht auf den vorläufigen Verwalter über.

  • Der Verwalter darf Forderungen einziehen, Gelder entgegennehmen und Sonderkonten führen.

  • Kreditinstitute sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem Verwalter verpflichtet.

  • Drittschuldnern ist jede Zahlung an die Schuldnerin untersagt; Zahlungen dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

  • Der Verwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.

Zudem wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform der GmbH vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Hinweis zur Veröffentlichung
Die Anordnung wird in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht und dort mindestens für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim
einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzulegen und vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, allerdings nicht per E-Mail. Zulässige Übermittlungswege und technische Voraussetzungen finden sich auf www.ejustice-bw.de.

Mit dieser Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Sicherung der Unternehmenswerte der Kommbat GmbH eingeleitet. Die Entscheidung über die förmliche Verfahrenseröffnung bleibt dem Insolvenzgericht nach Abschluss der vorläufigen Prüfung vorbehalten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HASEBA GmbH angeordnet

Next Post

Leonardo UI 2024: Stabile Rentenstrategie mit begrenztem Aktienrisiko – Ein Fonds für risikobewusste Anleger