Aktenzeichen: 38 IN 60/24
Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Green Futura GmbH, mit Sitz in Op de Geest 19, 46459 Rees, hat das Amtsgericht Kleve am 8. Mai 2025 die am 29. November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 19855 eingetragene Gesellschaft wurde durch die beiden Geschäftsführer, Frau Janine Raabe und Herrn Paul Xaver Vincent Raabe, jeweils wohnhaft in der Fresnostraße 101, 48159 Münster, vertreten.
Die zuvor angeordneten Maßnahmen sollten ursprünglich dazu dienen, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, solange über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden war. Solche Maßnahmen umfassen typischerweise die Einschränkung der Verfügungsmacht der Geschäftsführung, ein Vollstreckungsverbot sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Mit dem Beschluss vom 8. Mai 2025 hat das Gericht diese Maßnahmen nun ersatzlos aufgehoben. Die Gründe hierfür sind im gerichtlichen Beschluss nicht konkret genannt, lassen aber auf einen grundlegenden Wendepunkt im Verfahren schließen. Möglich sind beispielsweise:
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eine Rücknahme des Insolvenzantrags durch die Schuldnerin oder eine einvernehmliche Lösung mit Gläubigern,
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ein Abweisungsbeschluss wegen Masseunzulänglichkeit oder Unzulässigkeit,
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oder der Verzicht auf eine Verfahrensfortsetzung durch die antragstellenden Gläubiger.
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet die vorläufige gerichtliche Kontrolle über das Unternehmen. Die Geschäftsführung erhält ihre volle Verfügungsmacht über das Vermögen zurück, und Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft sind – sofern nicht anderweitig eingeschränkt – wieder zulässig.
Fazit
Die Entscheidung des Amtsgerichts Kleve vom 8. Mai 2025 bedeutet faktisch das Ende der vorläufigen Insolvenzüberwachung über die Green Futura GmbH. Ob sich daraus eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit oder die endgültige Aufgabe des Unternehmens ergibt, wird sich in der Folgezeit zeigen. Für Gläubiger bleibt die Situation abzuwarten, insbesondere ob sie ihre Ansprüche auf anderen Wegen durchsetzen können.
Amtsgericht Kleve – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 8. Mai 2025