Aktenzeichen: 43 IN 308/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Greenforce GmbH & Co. KG, mit Sitz in Mönichhusen 40, 32549 Bad Oeynhausen, hat das Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht – am 12. Mai 2025 um 07:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter der Nummer HRA 9875 eingetragen und wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Greenforce Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 10717). Deren gesetzlicher Vertreter ist Geschäftsführer Ansgar Kosakowski.
Die Anordnung des Gerichts erfolgt auf Grundlage der §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) und zielt darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden ist.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
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Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, bestellt. Ihm obliegt die Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens. -
Verfügungssperre:
Die Greenforce GmbH & Co. KG darf über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies betrifft alle Maßnahmen, die das Unternehmen hinsichtlich seines Vermögens trifft – insbesondere finanzielle Transaktionen. -
Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Gläubiger und Vertragspartner – sogenannte Drittschuldner – dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig, der zudem ausdrücklich ermächtigt ist, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. -
Zwangsvollstreckung ausgesetzt:
Zur Wahrung der Masse wurde ein umfassendes Zwangsvollstreckungsverbot verhängt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – auch Arrest oder einstweilige Verfügungen – werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst eingestellt.
Bedeutung und Ausblick
Mit dieser Maßnahme tritt das Unternehmen unter die vorläufige Kontrolle des Gerichts und des eingesetzten Insolvenzverwalters. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage der Greenforce GmbH & Co. KG zu analysieren und zu prüfen, ob ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – insbesondere, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um Verfahrenskosten zu decken.
Der Beschluss bietet Gläubigern zunächst Schutz vor der bevorzugten Bedienung Einzelner und wahrt die Integrität der Insolvenzmasse. Er ist ein entscheidender Schritt in Richtung geordneter Sanierung, Verwertung oder – sofern nicht vermeidbar – vollständiger Abwicklung des Unternehmens.
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 12. Mai 2025