Aktenzeichen: 36f IN 6423/24
Im Insolvenzantragsverfahren der BARMER Krankenkasse gegen die Fagus Trading GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 7. Mai 2025 um 16:00 Uhr zur Sicherung der Insolvenzmasse die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.
Die Schuldnerin, ehemals geschäftsansässig c/o Cornelia Söylemez, Goldammerstraße 42, 12351 Berlin, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 100411 geführt. Sie ist in den Bereichen Handel, Logistik, Beratung, Vermittlung, Garten- und Landschaftsbau sowie Baunebengewerbe tätig. Geschäftsführer ist Mehmet Söylemez.
Ziel der Maßnahme: Schutz der Gläubigerinteressen und Sicherung des Unternehmensvermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen des Vermögens wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und der Schuldnerin weitreichende Einschränkungen auferlegt:
- Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
- Verfügungsbeschränkung: Ab sofort darf die Fagus Trading GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit wird verhindert, dass noch vorhandene Vermögenswerte der Masse entzogen werden.
- Zahlungssperre an die Schuldnerin: Gläubiger und Vertragspartner – sogenannte Drittschuldner – dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Verwalter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies soll sicherstellen, dass sämtliche Zahlungseingänge unter Kontrolle und im Interesse aller Gläubiger erfolgen.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Mit der Anordnung tritt das Verfahren in eine kritische Phase. Der vorläufige Verwalter wird nun untersuchen, ob das Vermögen der Fagus Trading GmbH ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu tragen. Erst wenn dies gegeben ist, kann das Gericht über die förmliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Sollten sich Hinweise auf Masseunzulänglichkeit ergeben oder die Vermögensverhältnisse unklar bleiben, droht eine Abweisung des Verfahrens. Alternativ könnte es – bei positiver Einschätzung – zur Sanierung, Liquidation oder übertragenden Fortführung kommen.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich
Die Beteiligten haben das Recht, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Eine einfache E-Mail genügt für eine wirksame Einreichung nicht – die Einreichung muss nach den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs erfolgen.
Mit dieser Maßnahme ist das Verfahren 36f IN 6423/24 in die Phase der vorläufigen Verwaltung eingetreten. Die nächsten Wochen werden darüber entscheiden, ob die Fagus Trading GmbH regulär in die Insolvenz geführt oder das Verfahren mangels Masse eingestellt wird.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 7. Mai 2025