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Insolvenzverfahren über SYLM Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 199/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SYLM Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Suitbertusstraße 148, 40223 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 08. Mai 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Die Gesellschaft wurde vertreten durch Geschäftsführerin Frau Selin Saylam, wohnhaft in Neuss.

Bedeutung des Beschlusses:

Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Somit kommt es nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Für die SYLM Beteiligungsgesellschaft mbH bedeutet dies praktisch die rechtliche Zahlungsunfähigkeit ohne gerichtliche Abwicklung. Dieser Zustand kann Konsequenzen für die Geschäftsführerin haben, insbesondere im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht und mögliche Haftungsrisiken.

In vielen Fällen folgt auf eine solche Abweisung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.

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