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Vorläufige Insolvenzverwaltung über ROUMET Spedition GmbH angeordnet – Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Unternehmensvermögens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 121/25

Im Rahmen eines weiteren bedeutenden Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht am 9. Mai 2025 um 11:14 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der ROUMET Spedition GmbH verhängt. Das im süddeutschen Bodelshausen ansässige Logistikunternehmen, mit Sitz in der Marc Cain Allee 13, 72411 Bodelshausen, firmiert unter der Handelsregisternummer HRB 770877 beim Amtsgericht Stuttgart und wird durch seinen Geschäftsführer Uygar Akyol vertreten.

Zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag wurde gemäß §§ 21 und 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Kanzlei Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, bestellt. Ihm kommt eine zentrale Rolle zu: Er überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin, prüft die Finanzlage und stellt sicher, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt.

Kernpunkte des Beschlusses sind:

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – inklusive der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung – werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.

  • Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ist massiv eingeschränkt: Jede Handlung bedarf der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

  • Besonders bedeutsam ist, dass der Insolvenzverwalter alleinig berechtigt ist, über Bankkonten und Forderungen zu verfügen, diese einzuziehen und neue Sonderkonten zu eröffnen, um die Vermögenswerte getrennt zu verwalten – eine Maßnahme, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verankert ist.

  • Drittschuldnern, also jenen, die der Schuldnerin Zahlungen schulden, wurde untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten.

  • Die ROUMET Spedition GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugang zu ihren Geschäftsräumen, Unterlagen und elektronischen Systemen zu gewähren. Dies dient der vollständigen Aufklärung der wirtschaftlichen Lage und der Sicherstellung aller verwertbaren Werte für die spätere Insolvenzmasse.

Der Beschluss betont ebenfalls die Gültigkeit der elektronischen Bekanntmachung im Insolvenzportal des Bundes und regelt, unter welchen Voraussetzungen Rechtsbehelfe, insbesondere die sofortige Beschwerde, eingereicht werden können. Die Frist beträgt zwei Wochen, gerechnet ab dem frühesten Ereignis (Verkündung, Zustellung oder Bekanntmachung), und ist bei schriftlicher Einlegung oder Einreichung als elektronisches Dokument beim Amtsgericht Tübingen zu wahren.

Diese vorläufige Maßnahme dient in erster Linie der Stabilisierung des Unternehmens und der Wahrung der Gläubigerinteressen. Ob die ROUMET Spedition GmbH die Chance auf eine Sanierung erhält oder in die Abwicklung übergeht, hängt maßgeblich von der Prüfung des Insolvenzverwalters und dem Ergebnis der Verfahrenseröffnung ab.

Amtsgericht Tübingen, 09. Mai 2025

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