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BaFin will Erlaubnisverfahren für alternative Investmentfonds beschleunigen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 15. September 2026 das Rundschreiben 12/2026 zu Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht.

Betroffen sind Unternehmen, die eine Erlaubnis nach § 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) beantragen.

Das neue Regelwerk soll vor allem für mehr Transparenz sorgen. Antragsteller erhalten detaillierte Informationen darüber, welche Dokumente und Angaben die Finanzaufsicht im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erwartet.

Klarere Anforderungen sollen Verfahren beschleunigen

Hinter der Neuregelung steht auch ein praktisches Ziel: Die Bearbeitung der Anträge soll schneller werden.

Je genauer Unternehmen bereits vor Einreichung eines Antrags wissen, welche Informationen die Aufsicht benötigt, desto eher lassen sich unvollständige Unterlagen und daraus resultierende Nachforderungen vermeiden.

Das Rundschreiben schafft damit einen detaillierteren Rahmen für Kapitalverwaltungsgesellschaften, die alternative Investmentfonds verwalten wollen.

Für die Branche bedeutet das im Idealfall mehr Planungssicherheit: Anforderungen, die bislang möglicherweise erst im Verlauf eines Erlaubnisverfahrens konkretisiert wurden, sollen für Antragsteller frühzeitiger nachvollziehbar sein.

Branche konnte sich beteiligen

Die neuen Vorgaben entstanden nicht ausschließlich innerhalb der Finanzaufsicht.

Die BaFin hatte zuvor eine Konsultation durchgeführt und Stellungnahmen aus der Branche eingeholt. Diese Rückmeldungen wurden nach Angaben der Behörde bei der endgültigen Fassung des Rundschreibens berücksichtigt.

Die eingegangenen Stellungnahmen zur Konsultation 17/2025 hat die Finanzaufsicht veröffentlicht.

Zwischen Konsultationsentwurf und endgültigem Rundschreiben gab es zudem Anpassungen, die sich aus dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz ergeben.

Das endgültige Regelwerk berücksichtigt damit sowohl Rückmeldungen aus dem Markt als auch zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen.

Regelwerk von 2013 wird abgelöst

Mit dem Rundschreiben zieht die BaFin zugleich einen Schlussstrich unter ein Regelwerk, dessen Ursprünge mehr als ein Jahrzehnt zurückreichen.

Das neue Rundschreiben ersetzt das bisherige Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB vom 22. März 2013.

Dieses war zuletzt am 24. März 2025 geändert worden.

Nun wird das bisherige Merkblatt vollständig durch das Rundschreiben 12/2026 abgelöst.

Mehr Orientierung schon vor dem Antrag

Für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften liegt die Bedeutung der Neuregelung vor allem im Erlaubnisprozess selbst.

Wer eine entsprechende Zulassung beantragt, soll bereits im Vorfeld genauer erkennen können, welche Dokumente und Informationen die BaFin erwartet.

Damit verfolgt die Finanzaufsicht zwei miteinander verbundene Ziele: mehr Transparenz für Antragsteller und eine effizientere Bearbeitung auf Seiten der Behörde.

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