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neue360 solutions UG & Co. KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Nun liegt auch für die neue360 solutions UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine eigene Insolvenzentscheidung vor: Das Amtsgericht Mayen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen am 25. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 7 IN 76/26. Nach einer Mitteilung des Gerichts vom 15. September 2026 ist der Beschluss rechtskräftig.

Die Kommanditgesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Koblenzer Straße 142 in 56727 Mayen und ist beim Amtsgericht Koblenz unter HRA 22467 eingetragen. Als vertretende Gesellschafterin nennt diese Bekanntmachung die NEUE. GRP Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer Oliver Thiel.

Der Unternehmensgegenstand ist breit gefasst. Er umfasst die Programmierung, Beratung und den Vertrieb von Software und Applikationen, die Produktion und den Vertrieb von Modeaccessoires der Marke „MQ“ sowie Freizeit- und Tourismusdienstleistungen. Dazu zählen der Betrieb eines Offroad-Parks und Offroad-Trainings. Außerdem gehören der Handel und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen zum Geschäftszweck. Welche dieser Tätigkeiten zuletzt tatsächlich ausgeübt wurden, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.

Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das Vermögen der KG voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Verfahren wurde deshalb nicht eröffnet. Gläubiger können ihre Forderungen nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden.

Diese Entscheidung ist von der ebenfalls am 25. August 2026 erfolgten Abweisung des Insolvenzantrags über das Vermögen der neue360 UG (haftungsbeschränkt) zu unterscheiden. Jene wird unter dem Aktenzeichen 7 IN 75/26 geführt; für die KG gilt 7 IN 76/26. Auffällig ist zudem, dass die vorliegende KG-Bekanntmachung als vertretende Gesellschafterin die NEUE. GRP Verwaltungs UG nennt. Welche gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen den beiden UGs besteht, lässt sich aus den vorliegenden Insolvenzbekanntmachungen nicht klären.

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