Das Amtsgericht Gifhorn hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RESIDIO GmbH & Co. KG am 7. September 2026 mangels Masse abgewiesen. Nach Einschätzung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Gifhorn unter dem Aktenzeichen 35 IN 100/26 geführt. Firmensitz der Gesellschaft ist die Hopfenstraße 13, 31224 Peine. Im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim ist das Unternehmen unter HRA 202451 eingetragen.
Immobilienentwicklung als Geschäftszweck
Die RESIDIO GmbH & Co. KG war als Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft aufgestellt. Zum eingetragenen Unternehmensgegenstand gehörten die Projektierung sowie der Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Darüber hinaus durfte die Gesellschaft Grundstücke bebauen, bestehende Immobilien sanieren und die fertiggestellten oder modernisierten Objekte vertreiben.
Damit deckte das Unternehmen wesentliche Abschnitte eines klassischen Projektentwicklungs- und Bauträgergeschäfts ab: vom Ankauf eines Grundstücks über die Planung und Bebauung beziehungsweise Sanierung bis zum anschließenden Verkauf.
Welche konkreten Bau- oder Sanierungsvorhaben die RESIDIO GmbH & Co. KG selbst verwirklicht und verkauft hat, lässt sich anhand öffentlich zugänglicher Informationen allerdings nicht eindeutig feststellen. Ein eigener Internetauftritt mit einer nachvollziehbaren Projektübersicht, konkreten Referenzobjekten oder aktuell angebotenen Immobilien war nicht feststellbar. Deshalb kann nicht sicher beurteilt werden, in welchem Umfang die im Handelsregister genannten Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt wurden.
Teil eines größeren Firmenverbundes
Die RESIDIO GmbH & Co. KG war in ein umfangreicheres Netzwerk von Immobilien-, Planungs- und Projektgesellschaften aus Peine eingebunden. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Taurus GmbH, die ebenfalls ihren Sitz in der Hopfenstraße 13 in Peine hat.
Die Taurus GmbH wird von Reinhard Kellner und Jens Segler geführt. Beide vertreten über diese Gesellschaft mittelbar auch die RESIDIO GmbH & Co. KG. Die Taurus GmbH fungiert zudem bei mehreren weiteren Projektgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin. Dazu zählen unter anderem Gesellschaften mit den Bezeichnungen Mira, Agena, Capella, Nova, Albirio und Alkor.
Auch die KSliving GmbH, ein Planungs- und Ingenieurunternehmen aus Peine, steht personell und über die gemeinsame Geschäftsanschrift mit diesem Firmenumfeld in Verbindung. Über deren Vermögen war bereits Anfang 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet worden. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der RESIDIO GmbH & Co. KG dieselben Ursachen haben. Die Verbindungen zeigen zunächst lediglich die gemeinsame personelle und organisatorische Struktur.
Keine Informationen zu Schulden und Immobilienbestand
Aus dem veröffentlichten Beschluss geht nicht hervor, wie hoch die Verbindlichkeiten der RESIDIO GmbH & Co. KG sind. Ebenfalls nicht mitgeteilt wird, ob sich zum Zeitpunkt der Entscheidung noch Grundstücke, Gebäude, Beteiligungen oder offene Kaufpreisforderungen im Gesellschaftsvermögen befanden.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht zwingend, dass überhaupt kein Vermögen vorhanden ist. Entscheidend ist, dass das voraussichtlich verwertbare Vermögen nach der gerichtlichen Prüfung nicht ausreicht, um die Kosten eines eröffneten Insolvenzverfahrens zu decken. Zu diesen Kosten würden insbesondere die Gerichtskosten sowie die Vergütung eines Insolvenzverwalters gehören.
Ein ausreichender Kostenvorschuss, mit dem die Eröffnung trotz fehlender Masse noch ermöglicht werden könnte, wurde offenbar nicht geleistet.
Kein Insolvenzverwalter und keine Forderungsanmeldung
Da das Gericht das Insolvenzverfahren nicht eröffnet hat, wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Es findet auch keine reguläre Anmeldung und Prüfung der Gläubigerforderungen in einer Insolvenztabelle statt.
Gläubiger müssen daher selbst prüfen, ob sie ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiterverfolgen können und ob überhaupt noch vollstreckbares Vermögen vorhanden ist. Die Abweisung mangels Masse kann außerdem zur Auflösung der Gesellschaft und später zu ihrer Löschung aus dem Handelsregister führen. Vor einer Löschung müssen allerdings noch bestehende Abwicklungsmaßnahmen erledigt werden.
Gegen die Entscheidung können die dazu berechtigten Beteiligten innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn einlegen.