Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der energy environment economics 3e GmbH mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 4. September 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 503 IN 29/26 geführt.
Firmensitz der Gesellschaft ist die Kokkolastraße 5–7, 40882 Ratingen. Das Unternehmen ist unter HRB 82019 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Geschäftsführer ist Markus Kunkel.
Den Insolvenzantrag hatte die Gesellschaft selbst gestellt. Er ging am 9. Februar 2026 beim Amtsgericht ein und datiert vom 6. Februar 2026. Rund sieben Monate später entschied das Gericht, kein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Entwicklung wiederaufladbarer Zink-Luft-Batterien
Die energy environment economics 3e GmbH war nicht nur formal als Batterieunternehmen registriert, sondern tatsächlich an der Erforschung und Entwicklung neuartiger Energiespeicher beteiligt. Ein Schwerpunkt lag auf wiederaufladbaren Zink-Luft-Batterien.
Diese Technik sollte eine umweltverträglichere und möglicherweise kostengünstigere Alternative zu verbreiteten Lithium-Ionen-Speichern schaffen. Zink ist vergleichsweise gut verfügbar. Bei Zink-Luft-Batterien wird zudem Sauerstoff aus der Umgebungsluft als Reaktionspartner genutzt. Die technische Herausforderung besteht insbesondere darin, solche Batteriesysteme zuverlässig wiederaufladbar und über zahlreiche Ladezyklen nutzbar zu machen.
Die Gesellschaft trat in früheren Jahren unter der Bezeichnung 3e Batterie-Systeme GmbH auf. Bereits ab 2016 war sie an einem Forschungsprojekt der Fachhochschule Münster beteiligt. Gemeinsam mit Wissenschaftlern und weiteren Partnern entstand dabei ein Prototyp eines wiederaufladbaren Zink-Luft-Speichers.
Batteriespeicher für Solaranlagen entwickelt
In einem weiteren Entwicklungsprojekt wurde das Zellsystem technisch überarbeitet. Ziel war es, Leistungsdichte, Lebensdauer und Ladefähigkeit zu verbessern. Aus den Arbeiten ging ein schrankgroßer Demonstrator mit 72 Zellen und einer Speicherkapazität von mehr als sieben Kilowattstunden hervor.
Ein Speicher dieser Größenordnung könnte grundsätzlich Strom aus der Photovoltaikanlage eines Einfamilienhauses aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeben. Das System sollte deshalb unter realitätsnahen Bedingungen bei einem Energieversorger getestet werden.
Das Forschungsprojekt erhielt 2022 beim Wettbewerb „EFRE.Stars“ eine Auszeichnung. Der vorgestellte Zink-Luft-Speicher erreichte sowohl bei der Jury als auch beim Publikum den ersten Platz. An der Präsentation war neben der Fachhochschule Münster auch Markus Kunkel als Projektpartner beteiligt.
Ein serienreifes und frei erhältliches Produkt lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Öffentlich erkennbar waren vor allem Prototypen, Demonstratoren und Forschungsarbeiten. Belege für eine industrielle Serienproduktion oder größere Verkaufszahlen der Gesellschaft liegen nicht vor.
Beteiligung am Forschungsprojekt QuantumIRES
Zuletzt war die energy environment economics 3e GmbH als Partnerin am internationalen Forschungsverbund QuantumIRES beteiligt. Das Projekt befasst sich mit einer besseren Steuerung regionaler Energiesysteme durch Quantensensoren und maschinelles Lernen.
Die Aufgabe der Gesellschaft bestand in einem Teilvorhaben zur Optimierung von Zink-Luft-Batterien für die Stabilisierung von Stromnetzen. Dafür war eine Förderung von rund 66.425 Euro bewilligt worden. Der öffentlich ausgewiesene Projektzeitraum lief vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2026.
Im Gesamtprojekt sollten Stromnetze, erneuerbare Energien und Batteriespeicher besser miteinander verbunden werden. Mithilfe neuartiger Sensoren und digitaler Prognosen sollte beispielsweise gesteuert werden, wann ein Batteriespeicher Strom aufnimmt oder wieder in das Netz abgibt.
Da die Gesellschaft ihren Insolvenzantrag bereits im Februar 2026 gestellt hat, ist offen, ob und in welchem Umfang sie ihre Arbeiten bis zum ursprünglich vorgesehenen Projektende fortführen konnte. Eine gerichtliche Abweisung mangels Masse sagt für sich genommen nicht aus, wie geförderte Forschungsarbeiten abgewickelt oder auf andere Projektpartner übertragen werden.
Unternehmensgegenstand reichte bis zu Agrartechnik
Der eingetragene Unternehmensgegenstand war breiter gefasst als die öffentlich erkennbare Batterieforschung. Vorgesehen waren Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Akkumulatoren, Energieanlagen und Zubehör. Daneben durfte die Gesellschaft Agrarprodukte und landwirtschaftliche Maschinen herstellen, vertreiben und mit ihnen handeln.
Für eine nennenswerte tatsächliche Tätigkeit im Bereich Agrarprodukte oder Agrarmaschinen finden sich jedoch keine belastbaren öffentlichen Nachweise. Nach außen trat das Unternehmen vor allem als Entwickler von Batterie- und Energiespeichertechnik in Erscheinung.
Zeitweise war die Gesellschaft unter einer Düsseldorfer Anschrift erreichbar. Später wurde der Sitz beziehungsweise die Geschäftsanschrift an die Kokkolastraße 5–7 in Ratingen verlegt. Dort befindet sich auch das Umfeld des Ingenieurbüros KUNKEL + Partner.
Wissenschaftler und Beteiligungsgesellschaften als Gesellschafter
Neben der von Markus Kunkel geführten Dr. Kunkel Beteiligungs GmbH gehörten Dr. Hans-Jürgen Pauling, der Energie- und Solarforscher Professor Dr. Eicke R. Weber sowie die Schwartz Management Holding GmbH zum Gesellschafterkreis.
Professor Weber war viele Jahre Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme. Seine Beteiligung unterstreicht die wissenschaftliche und energietechnische Ausrichtung des Unternehmens. Aus der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises können allerdings keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, wer für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verantwortlich ist.
Warum kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach der gerichtlichen Prüfung zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, das voraussichtlich verwertbare Vermögen aber nicht ausreicht, um die Kosten eines eröffneten Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu gehören vor allem die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Damit wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es findet auch keine reguläre Anmeldung der Gläubigerforderungen zur Insolvenztabelle statt. Aus dem veröffentlichten Beschluss gehen weder die Höhe der Schulden noch die Zahl der Gläubiger hervor. Auch über den Verbleib von Prototypen, Patenten, technischen Unterlagen oder sonstigen Forschungsergebnissen macht die Entscheidung keine Angaben.
Die Abweisung mangels Masse kann zur Auflösung und späteren Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister führen. Ob noch Vermögenswerte verwertet, Forschungsprojekte abgewickelt oder technische Entwicklungen von anderen Partnern fortgeführt werden, ist derzeit nicht öffentlich bekannt.