Das Amtsgericht Osnabrück hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fragies Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 4. September 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 38 IN 63/25 geführt.
Firmensitz der Gesellschaft ist die Böttcherstraße 27, 49124 Georgsmarienhütte. Im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück ist sie unter HRB 206700 eingetragen. Geschäftsführer ist Reinhard Schröder.
Beteiligungsgesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft
Die Fragies Beteiligungsgesellschaft mbH war nicht als klassisches Produktions- oder Vertriebsunternehmen aufgestellt. Ihr Geschäftszweck bestand im Erwerb, in der Veräußerung und in der Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Ihre wichtigste Funktion war die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der Fragies Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Als sogenannte Komplementär-GmbH übernahm sie damit die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft. Die eigentliche Herstellung und Vermarktung der Fragies-Produkte sollte dagegen über die Vertriebsgesellschaft erfolgen.
Eine eigene, von der Beteiligungsverwaltung unabhängige operative Geschäftstätigkeit der Fragies Beteiligungsgesellschaft ist nicht erkennbar. Ihr wirtschaftlicher Bestand war damit wesentlich von der Entwicklung der verbundenen Vertriebsgesellschaft abhängig.
Bekannt geworden durch schwimmende Zuckerschiffchen
Hinter dem Namen Fragies stand ursprünglich eine ungewöhnliche Produktidee: kleine Zuckerformen in Gestalt von Schiffchen, die zunächst auf Kaffee, Tee oder anderen Heißgetränken schwimmen und sich anschließend langsam auflösen.
Die sogenannten Fragies Zuckerschiffchen bestanden im Wesentlichen aus Zucker und Glukosesirup. Sie wurden einzeln verpackt und unter anderem in Geschenkboxen sowie zusammen mit einer kleinen Zange angeboten, mit der sich die empfindlichen Schiffchen auf das Getränk setzen ließen.
Das Produkt wurde als spielerische Alternative zum klassischen Würfelzucker vermarktet. Es richtete sich sowohl an private Verbraucher als auch an Gastronomie, Hotellerie, Werbemittelhandel und Unternehmen, die nach ausgefallenen Präsenten suchten.
Zeitweise fanden sich die Zuckerschiffchen auch im Onlinehandel. Darüber hinaus wurden sie in Produkttests, Fachmedien und Fernsehsendungen vorgestellt. Im Jahr 2008 erhielt die Produktidee unter anderem den „Promotional Gift Award“ und eine Auszeichnung im Zusammenhang mit Kaffeeinnovationen.
Herstellung zeitweise in Indien
Die Geschichte des Produkts reicht bis in die 2000er-Jahre zurück. Die Zuckerschiffchen wurden zunächst von der Fragies International GmbH beziehungsweise den später daraus hervorgegangenen Vertriebsstrukturen angeboten.
Berichten aus dem Jahr 2010 zufolge ließ das Unternehmen die Zuckerprodukte damals in Indien herstellen. Damit bestand die tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht nur aus dem Vertrieb, sondern umfasste auch die Organisation einer internationalen Produktions- und Lieferkette.
Die Bezeichnung „FRAGIES“ wurde bereits 2005 als Marke angemeldet. Eingetragen war sie für die Fragies Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Diese Gesellschaft wurde in Branchenverzeichnissen später unter anderem der Zuckerherstellung beziehungsweise dem Vertrieb von Zuckerprodukten zugeordnet.
Operative Tätigkeit bereits seit Jahren eingestellt
Nach einer eigenen Unternehmensangabe vom 26. September 2014 übte die Fragies Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG bereits zu diesem Zeitpunkt keine operative Geschäftstätigkeit mehr aus. Ob der Vertrieb später noch einmal dauerhaft aufgenommen wurde, lässt sich nicht belegen.
Zwar tauchten die Zuckerschiffchen auch danach noch vereinzelt in Onlineangeboten und älteren Produktverzeichnissen auf. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass die Fragies Vertriebsgesellschaft diese Angebote selbst betrieb. Solche Produkte können noch über Restbestände, Wiederverkäufer oder nicht aktualisierte Plattformangebote erhältlich gewesen sein.
Ein aktiver eigener Internetauftritt mit einem aktuellen Sortiment oder belastbaren Angaben zu Produktion und Vertrieb ist nicht mehr feststellbar. Auch Hinweise auf neue Produkte, Beschäftigte oder eine Wiederaufnahme des operativen Geschäfts liegen nicht vor.
Damit spricht die öffentlich erkennbare Entwicklung dafür, dass die Fragies Beteiligungsgesellschaft über viele Jahre im Wesentlichen nur noch ihre gesellschaftsrechtliche Funktion als Komplementärin wahrnahm. Wenn die zugehörige Vertriebsgesellschaft keine Geschäfte mehr betrieb, bestanden für die Beteiligungsgesellschaft offenbar kaum eigene Möglichkeiten, laufende Einnahmen zu erzielen.
Gesellschaft bestand seit 2006
Der Gesellschaftsvertrag der Fragies Beteiligungsgesellschaft mbH stammt aus dem Januar 2006. Zunächst war das Unternehmen in Osnabrück ansässig. Später wurde der Sitz nach Georgsmarienhütte verlegt.
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Dieser Betrag darf jedoch nicht mit dem tatsächlich noch vorhandenen Vermögen verwechselt werden. Das Stammkapital beschreibt lediglich die ursprüngliche Kapitalausstattung. Es sagt nicht aus, welche Geldmittel oder sonstigen Vermögenswerte im September 2026 noch zur Verfügung standen.
Aus dem Insolvenzbeschluss geht nicht hervor, wie hoch die Verbindlichkeiten waren, wer den Insolvenzantrag gestellt hatte und welche Forderungen gegen die Gesellschaft bestanden.
Kein Geld für ein reguläres Insolvenzverfahren
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass nach den Feststellungen des Gerichts zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, das vorhandene oder verwertbare Vermögen aber voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Deshalb wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen folglich nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen selbst prüfen, ob noch vollstreckbares Vermögen vorhanden ist und ob sich weitere rechtliche Schritte wirtschaftlich lohnen.
Die gerichtliche Entscheidung kann zur Auflösung und späteren Löschung der Fragies Beteiligungsgesellschaft mbH aus dem Handelsregister führen. Ob noch Markenrechte, Beteiligungswerte oder sonstige Vermögenspositionen vorhanden sind, lässt sich dem veröffentlichten Beschluss nicht entnehmen.
Gegen die Abweisung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Osnabrück eingelegt werden.