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ENERPARC AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Hamburger Solarkonzern in wirtschaftlicher Schieflage
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ENERPARC AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Hamburger Solarkonzern in wirtschaftlicher Schieflage

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat am 7. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ENERPARC AG angeordnet. Die Entscheidung fiel um 11.55 Uhr. Verfügungen des Unternehmens sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67b IN 225/26 geführt. Firmensitz der ENERPARC AG ist die Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg. Im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ist die Gesellschaft unter HRB 112789 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg bestellt. Vertreten wird die ENERPARC AG durch die Vorstände Frank Müllejans, Stefan Müller und Christoph Koeppen.

Beschluss betrifft nicht die ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH

Die vorliegenden Angaben nennen zunächst die ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH. Diese Gesellschaft ist jedoch nicht die Schuldnerin des veröffentlichten Insolvenzbeschlusses.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 67b IN 225/26 betrifft ausschließlich die ENERPARC AG. Die Solar Invest 255 TU 11 GmbH ist eine rechtlich eigenständige Projekt- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaft aus dem Enerparc-Umfeld. Ihr Unternehmensgegenstand umfasst den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie den Bau und Betrieb energietechnischer Anlagen.

Eine gesonderte Insolvenzbekanntmachung zur ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH liegt in den übermittelten Unterlagen nicht vor. Sie darf deshalb nicht als insolvent bezeichnet werden. Auch andere Tochter- und Projektgesellschaften der Gruppe sind nicht automatisch von dem gegen die Muttergesellschaft gerichteten Verfahren erfasst.

Einer der großen deutschen Solarparkentwickler

Die ENERPARC AG gehört zu den bedeutenden deutschen Unternehmen im Bereich großer Photovoltaikanlagen. Die Gesellschaft plant, finanziert, errichtet und betreibt Solarparks. Ihr Geschäftsmodell deckt damit große Teile der Wertschöpfungskette ab.

Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere:

  • die Auswahl geeigneter Flächen,
  • die technische und wirtschaftliche Projektentwicklung,
  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung,
  • Engineering und Anlagenbau,
  • Finanzierung von Solarprojekten,
  • Netzanschluss und Inbetriebnahme,
  • technische und kaufmännische Betriebsführung sowie
  • langfristiger Betrieb eigener Solarparks.

Neben klassischen Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickelte die Gruppe zuletzt verstärkt Batteriespeicher. Diese sollen Solarstrom zwischenspeichern und zu Zeiten höherer Nachfrage wieder in das Stromnetz einspeisen.

Hunderte Solarparks mit mehreren Gigawatt Leistung

Nach eigenen Angaben entwickelte Enerparc in Deutschland rund 430 Solarparks mit einer Gesamtleistung von etwa 4,5 Gigawatt. An anderer Stelle nennt das Unternehmen rund 550 Solarstromanlagen mit zusammen ungefähr 4.520 Megawatt, die sich im eigenen Bestand befinden beziehungsweise von der Gruppe entwickelt, gebaut und verwaltet werden.

Die voneinander abweichenden Zahlen dürften auf unterschiedliche Zählweisen, Projektstände und Gesellschaftszuordnungen zurückzuführen sein. Unabhängig davon handelt es sich um ein umfangreiches Anlagenportfolio.

Allein für 2025 meldete das Unternehmen nach eigenen Angaben rund 1,2 Gigawatt neu installierte Solarleistung. Das gesamte betriebene beziehungsweise gehaltene Freiflächenportfolio soll dadurch auf annähernd fünf Gigawatt angewachsen sein.

Zu den Projekten gehören kleinere regionale Solarparks ebenso wie Anlagen mit mehreren Dutzend oder mehr als 100 Megawatt Leistung. Enerparc war unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Hessen und zahlreichen weiteren Bundesländern tätig.

Ausbau von Batteriespeichern

Neben Photovoltaikanlagen baute die Enerparc-Gruppe ein Portfolio an Batteriespeichern auf. Im Frühjahr 2026 war von 24 Speicherprojekten mit einer Kapazität von insgesamt rund 220 Megawattstunden die Rede, die sich bereits im Betrieb oder im Bau befunden haben sollen.

Solche Speicher sollen Strom aufnehmen, wenn Photovoltaikanlagen mehr Energie erzeugen als unmittelbar benötigt wird. Bei hoher Nachfrage oder geringer Solarstromproduktion kann die gespeicherte Energie wieder abgegeben werden.

Damit wollte Enerparc nicht mehr ausschließlich Solarstrom produzieren, sondern stärker zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Batteriespeicher gelten als wichtiger Baustein der Energiewende, weil Stromerzeugung und Verbrauch zeitlich voneinander entkoppelt werden können.

Noch im März 2026 Milliardenfinanzierung gemeldet

Bemerkenswert ist der zeitliche Abstand zwischen der Insolvenzmeldung und einer erst wenige Monate zuvor bekannt gegebenen großvolumigen Finanzierung. Im März 2026 wurde berichtet, Enerparc habe ein Finanzierungspaket von bis zu einer Milliarde Euro für Solar- und Batteriespeicherprojekte gesichert.

Ein Teil davon sollte aus einer vorrangigen Kreditlinie von rund 500 Millionen Euro bestehen. Die Mittel waren für den Bau und die Weiterentwicklung eines umfangreichen deutschen Solar- und Speicherportfolios vorgesehen.

Warum es trotz dieser Finanzierungsankündigung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung kam, geht aus dem Gerichtsbeschluss nicht hervor. Eine zugesagte Projektfinanzierung steht außerdem nicht zwangsläufig als frei verfügbares Geld für den laufenden Geschäftsbetrieb einer Muttergesellschaft bereit. Solche Kredite sind häufig an einzelne Anlagen, Projektgesellschaften, Baufortschritte und genau festgelegte Verwendungszwecke gebunden.

Die Insolvenzbekanntmachung enthält bislang keine Angaben zu Liquiditätslücken, Kreditausfällen, Kostensteigerungen oder anderen Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage.

Umfangreiches Netz aus Projektgesellschaften

Die Enerparc-Gruppe arbeitet mit einer großen Zahl eigenständiger Tochter- und Projektgesellschaften. Diese tragen häufig Bezeichnungen wie „Solar Invest“, „Solarpark“, „Infrastruktur“ oder „Lighthouse“.

Über solche Gesellschaften werden einzelne Solarparks, Beteiligungen oder Anlagenportfolios rechtlich und wirtschaftlich voneinander getrennt. Die ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH ist Teil dieser Struktur.

Bei Projektgesellschaften liegt der wirtschaftliche Wert häufig nicht in einem großen eigenen Geschäftsbetrieb, sondern in Beteiligungen, Nutzungsrechten, Grundstücksverträgen, Genehmigungen, Finanzierungsverträgen oder einzelnen Energieanlagen.

Die Insolvenz der Konzernmutter führt nicht automatisch zur Insolvenz sämtlicher Projektgesellschaften. Sie kann diese Gesellschaften dennoch mittelbar treffen, beispielsweise wenn Dienstleistungen der Mutter wegfallen, Finanzierungszusagen nicht mehr erfüllt werden oder Beteiligungen verkauft werden müssen.

Folgen für Solarparks zunächst offen

Der gerichtliche Beschluss bedeutet nicht, dass die von Enerparc betriebenen Solarparks sofort abgeschaltet werden. Bereits errichtete Photovoltaikanlagen können grundsätzlich weiter Strom erzeugen und in das Netz einspeisen.

Entscheidend ist, welcher Gesellschaft die jeweilige Anlage gehört, wer die Betriebsführung übernimmt und wie Finanzierung, Wartung und Stromvermarktung vertraglich geregelt sind. Viele Anlagen dürften eigenständigen Projektgesellschaften gehören und daher nicht unmittelbar Teil des Vermögens der ENERPARC AG sein.

Auch bestehende Verträge mit Grundstückseigentümern, Kommunen, Banken, Energieversorgern, Netzbetreibern und Stromabnehmern müssen nun einzeln geprüft werden.

Für noch nicht fertiggestellte Solar- und Batteriespeicherprojekte ist die Lage schwieriger. Dort muss geklärt werden, ob ausreichend Finanzierung vorhanden ist, Bauunternehmen und Lieferanten weiterarbeiten und notwendige Netzanschlüsse wie geplant hergestellt werden können.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters

Die ENERPARC AG darf seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte und Zahlungen benötigen grundsätzlich die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Stefan Denkhaus soll vorhandene Vermögenswerte sichern, die wirtschaftliche Lage untersuchen und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht automatisch der neue Vorstand des Unternehmens. Die bisherigen Organe bleiben grundsätzlich im Amt, werden in ihren finanziellen Entscheidungen jedoch durch den Zustimmungsvorbehalt eingeschränkt.

Ausgang des Verfahrens noch nicht entschieden

Bislang ist das Insolvenzverfahren über die ENERPARC AG noch nicht eröffnet. Das Unternehmen befindet sich zunächst im Insolvenzeröffnungsverfahren.

In dieser Phase wird insbesondere untersucht, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind und welche Möglichkeiten zur Fortführung oder Sanierung bestehen. Auch ein Verkauf von Beteiligungen, Projektportfolios oder Unternehmensteilen kann geprüft werden.

Der Beschluss nennt weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zahl der Gläubiger und Beschäftigten. Ebenso fehlen bislang Angaben dazu, welche Tochtergesellschaften, Solarparks, Speicherprojekte oder laufenden Bauvorhaben konkret betroffen sind.

Angesichts der Größe des Unternehmens und des weit verzweigten Netzes an Projektgesellschaften dürfte die zentrale Aufgabe nun darin bestehen, wirtschaftlich tragfähige Solarparks und Bauvorhaben vom Finanzierungsbedarf der insolvenzbetroffenen Muttergesellschaft abzugrenzen.

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