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BAB GER GmbH: Deutsche Gesellschaft hinter Borrow A Boat und Zizoo unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die deutsche Betreibergesellschaft der internationalen Boots- und Yachtcharterplattformen Borrow A Boat und Zizoo ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 4. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BAB GER GmbH angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3603 IN 4399/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Jägerstraße 54–55, 10117 Berlin. Im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ist sie unter HRB 260845 B eingetragen. Geschäftsführer ist der britische Unternehmer Matt Ovenden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case bestellt.

Internetplattform für Boots- und Yachtcharter

Die BAB GER GmbH betrieb keine eigene Bootsflotte. Das Unternehmen stellte vielmehr eine digitale Vermittlungsplattform bereit, über die Kunden Boote und Yachten bei Charterunternehmen oder anderen Anbietern buchen konnten.

Zum vermittelten Angebot gehörten unter anderem:

  • Segelboote und Segelyachten,
  • Katamarane,
  • Motorboote,
  • Hausboote,
  • Schlauch- und Schnellboote,
  • traditionelle Gulets sowie
  • Yachten mit Besatzung.

Kunden konnten über die Plattform sowohl kleinere Tagesausflüge als auch mehrtägige Bootsreisen und hochpreisige Luxuscharter suchen. Die Boote wurden mit oder ohne Skipper angeboten.

Das Unternehmen trat nach außen vor allem unter den Marken Borrow A Boat und Zizoo auf. Dabei sollten Bootsbesitzer und professionelle Charterflotten ihre Angebote einstellen können, während die Plattform die Suche, Buchungsanfrage, Beratung und Zahlungsabwicklung unterstützte.

BAB GER übernahm das Geschäft von Zizoo

Die Gründung der deutschen Gesellschaft stand im Zusammenhang mit der Übernahme der insolventen Berliner Charterplattform Zizoo. Die frühere Zizooboats GmbH war Anfang 2024 selbst in ein Insolvenzverfahren geraten.

Damals wurde bekannt, dass die britische Borrow-A-Boat-Gruppe wesentliche Vermögenswerte und das operative Geschäft von Zizoo übernehmen werde. Die BAB GER GmbH sollte das Geschäft der bisherigen Zizooboats GmbH im Wesentlichen fortführen.

Die Übernahme wurde im März 2024 öffentlich als Teil einer internationalen Wachstumsstrategie präsentiert. Nach damaligen Unternehmensangaben sollte durch den Zusammenschluss ein Angebot von mehr als 60.000 Booten in über 65 Ländern entstehen.

Die BAB GER GmbH übernahm damit nicht automatisch die alten Verbindlichkeiten der insolventen Zizooboats GmbH. Welche Vermögenswerte, Verträge, Kundendaten oder technischen Systeme im Einzelnen übertragen wurden, geht aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht vollständig hervor.

Internationale Gruppe mit britischer Muttergesellschaft

Die Berliner Gesellschaft ist in das Umfeld der britischen The Boat Engine Ltd eingebunden. Diese Gesellschaft führt die internationale Borrow-A-Boat-Gruppe und wird ebenfalls von Matt Ovenden vertreten.

Im Impressum der Plattform wird The Boat Engine Ltd als britischer Anbieter genannt, der in Deutschland über die BAB GER GmbH vertreten ist. An anderer Stelle, insbesondere im Seitenabschluss und bei verschiedenen Länderangeboten, erscheint dagegen unmittelbar die Berliner BAB GER GmbH.

Das macht es für Kunden besonders wichtig, in der eigenen Buchungsbestätigung und auf Zahlungsbelegen zu prüfen, mit welcher Gesellschaft ihr Vertrag geschlossen wurde. Die vorläufige Insolvenzverwaltung betrifft zunächst ausschließlich das Vermögen der deutschen BAB GER GmbH. Sie bedeutet nicht automatisch, dass auch die britische The Boat Engine Ltd insolvent ist.

Geschäftsmodell nach mehreren Insolvenzen übernommen

Borrow A Boat wurde vom britischen Unternehmer Matt Ovenden gegründet und bezeichnete sich als eine Art digitale Vermittlungsplattform für Bootsvermietungen. Das Geschäftsmodell wurde teilweise mit einem „Airbnb für Boote“ verglichen.

Die ursprüngliche britische Borrow A Boat Ltd geriet bereits im März 2023 in ein Insolvenzverfahren. Das Geschäft und wesentliche Vermögenswerte wurden anschließend von einer neuen, ebenfalls von Ovenden geführten Gesellschaft übernommen. Die damaligen Verbindlichkeiten sollten nicht mitübertragen werden.

Im Jahr 2024 folgte die Übernahme des ebenfalls insolventen deutschen Wettbewerbers Zizoo. Die BAB GER GmbH entstand damit in einem Firmenumfeld, das bereits zuvor zwei insolvenzbedingte Übertragungen erlebt hatte.

Nach der Zizoo-Übernahme wurde öffentlich erklärt, dass die Zusammenführung erhebliche Einsparungen ermöglichen sollte. Anfang 2025 war von monatlichen Kostensenkungen von durchschnittlich etwa 200.000 britischen Pfund die Rede.

Weltweite Charterangebote weiterhin online

Die Internetseite von Borrow A Boat war auch nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung weiterhin erreichbar. Dort wurden noch zahlreiche Boots- und Yachtangebote in Europa, der Karibik, Nordamerika und weiteren Regionen angezeigt.

Als besonders wichtige Chartergebiete nennt die Plattform unter anderem Griechenland, Kroatien, Italien, Spanien, die Türkei, die Britischen Jungferninseln und die Bahamas. Zuletzt wurde auf der Internetseite mit mehr als 20.000 verfügbaren Booten in über 65 Ländern geworben. Frühere Darstellungen nannten teilweise deutlich höhere Zahlen.

Die Plattform warb außerdem mit mehr als 50.000 betreuten Kunden, flexiblen Buchungsbedingungen und einer Reservierung gegen eine Anzahlung von 15 Prozent. Diese Angaben stammen aus der Außendarstellung des Unternehmens und sind nicht mit geprüften Geschäftszahlen der BAB GER GmbH gleichzusetzen.

Folgen für Kunden und Charterunternehmen noch offen

Aus dem Insolvenzbeschluss geht nicht hervor, wie viele bereits gebuchte Charterreisen betroffen sein könnten. Ebenso fehlen Angaben dazu, ob Kundenzahlungen noch bei der BAB GER GmbH liegen oder bereits an die jeweiligen Boots- und Flottenbetreiber weitergeleitet wurden.

Das ist für die tatsächlichen Auswirkungen entscheidend. Die Plattformbedingungen sehen vor, dass nach der Annahme einer Buchung Zahlungen von den Gästen eingezogen werden können. Befindet sich eine solche Zahlung noch bei der insolvenzbetroffenen Gesellschaft, kann eine Buchung anders zu beurteilen sein als in Fällen, in denen der Charteranbieter das Geld bereits erhalten und den Vertrag bestätigt hat.

Kunden mit einer bestehenden Buchung sollten deshalb insbesondere prüfen:

  • welche Gesellschaft auf der Buchungsbestätigung steht,
  • an wen die Zahlung geleistet wurde,
  • ob der örtliche Charteranbieter das Geld erhalten hat,
  • ob die Reservierung beim Flottenbetreiber weiterhin bestätigt ist und
  • ob eine Kreditkarte, ein Zahlungsdienst oder eine Versicherung zusätzlichen Schutz bietet.

Die gerichtliche Anordnung bedeutet nicht automatisch, dass jede über Borrow A Boat oder Zizoo gebuchte Reise ausfällt. Ebenso wenig garantiert eine weiterhin erreichbare Internetseite, dass sämtliche Buchungen ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Schutz der Bankkonten und offenen Forderungen

Die BAB GER GmbH darf nicht mehr selbstständig über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Zahlungen entgegennehmen. Dafür kann er ein Sonderkonto einrichten.

Schuldner der BAB GER GmbH, zu denen abhängig von der Vertragsgestaltung auch Geschäftspartner oder Charteranbieter gehören könnten, dürfen grundsätzlich nicht mehr direkt an die Gesellschaft zahlen. Zahlungen sollen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Zudem wurden neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen vorläufig eingestellt.

Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die BAB GER GmbH befindet sich bislang lediglich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das Vermögen sichern und prüfen, ob es ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Er untersucht außerdem die Bankkonten, offenen Forderungen, Verträge und sonstigen Vermögenswerte der Gesellschaft. Erst danach entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet oder der Antrag beispielsweise mangels Masse abgewiesen wird.

Der Beschluss enthält keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Beschäftigten oder zur Ursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ebenso ist noch nicht bekannt, ob der deutsche Geschäftsbetrieb fortgeführt, verkauft oder eingestellt werden soll.

Die internationale Internetplattform kann grundsätzlich auch durch eine andere Gesellschaft der Gruppe fortgeführt werden. Entscheidend wird deshalb sein, welche Verträge und technischen Vermögenswerte der BAB GER GmbH gehören und ob eine Lösung für bestehende Kundenbuchungen und die angeschlossenen Charterunternehmen gefunden wird.

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