Die NordlightEvent GmbH mit Sitz in Hamburg ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Hamburg hat am 26. August 2026 um 17:24 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 316/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Wandsbeker Marktstraße 77 in 22041 Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 152373 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Waldemar Tomilov.
Die NordlightEvent GmbH ist in der Veranstaltungs- und Unterhaltungsbranche tätig. Zum Geschäftszweck gehören der Betrieb einer Veranstaltungs- und Konzertagentur, das Event-Management sowie Reiseserviceleistungen und der Handel mit Eintrittskarten. Damit deckt das Unternehmen verschiedene Bereiche rund um die Organisation und Vermarktung von Veranstaltungen und Konzerten ab.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Hamburg.
Mit der gerichtlichen Entscheidung sind die Verfügungsmöglichkeiten der NordlightEvent GmbH über ihr Vermögen eingeschränkt worden. Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilig verändert.
Auch Geschäftspartner und andere Schuldner der NordlightEvent GmbH müssen die gerichtliche Anordnung beachten. Sie wurden aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Insolvenzgerichts vorzunehmen.
Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet worden ist. In der jetzigen Phase werden insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geprüft und das noch vorhandene Vermögen gesichert. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Für Kunden der NordlightEvent GmbH kann die weitere Entwicklung insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn bereits Eintrittskarten, Reisen oder andere Veranstaltungsleistungen bezahlt wurden, deren Durchführung noch aussteht. Ob und in welchem Umfang geplante Veranstaltungen oder gebuchte Leistungen betroffen sind, geht aus dem veröffentlichten Gerichtsbeschluss allerdings nicht hervor.