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CTG Carbon Team Germany GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die CTG Carbon Team Germany GmbH mit Sitz in Erlenbach ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Würzburg hat am 26. August 2026 um 16:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 346/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Dürre Wiese 1 b in 97837 Erlenbach und ist beim Amtsgericht Würzburg unter HRB 9186 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Markus Kreuzer. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vom Unternehmen selbst gestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Christian Adolf aus Würzburg.

Die CTG Carbon Team Germany GmbH ist auf die Herstellung und Vermarktung von Carbon- und Glasfaserprodukten spezialisiert. Zum Sortiment gehören insbesondere Carbonplatten, Carbonrohre, Carbonstäbe und Carbonfolien sowie entsprechendes Zubehör. Die Produkte werden unter anderem über einen Online-Shop vertrieben.

Carbon- und Glasfaserprodukte gehören zu den modernen Faserverbundwerkstoffen und werden insbesondere dort eingesetzt, wo geringes Gewicht mit hoher Stabilität und Festigkeit verbunden werden soll. Entsprechende Werkstoffe finden Verwendung in zahlreichen technischen und industriellen Bereichen.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht zugleich die Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung eingeschränkt. Verfügungen der CTG Carbon Team Germany GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.

Die gerichtlichen Maßnahmen dienen dazu, das vorhandene Vermögen des Unternehmens während des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.

Die Anordnung bedeutet allerdings noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung erfüllt sind.

Für die CTG Carbon Team Germany GmbH beginnt damit eine entscheidende Phase. Insbesondere wird sich zeigen müssen, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb des auf Carbon- und Glasfaserprodukte spezialisierten Unternehmens während des vorläufigen Verfahrens fortgeführt werden kann.

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