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Verurteilter Windkraftbetrüger Hendrik Holt nach Freigang verschwunden – Fahndung läuft

JerzyGórecki (CC0), Pixabay

Der wegen millionenschweren Betrugs verurteilte Windkraft-Unternehmer Hendrik Holt ist nach einem genehmigten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt. Seitdem fahnden die Behörden nach dem aus Haselünne im Landkreis Emsland stammenden Mann. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück befand sich Holt bereits seit längerer Zeit im offenen Vollzug.

Am vergangenen Dienstag hatte Holt einen unbegleiteten Ausgang aus der JVA Heidering bei Berlin erhalten. Am Abend sollte er wieder in die Haftanstalt zurückkehren. Dazu kam es jedoch nicht. Seitdem gilt er als verschwunden.

Besonders auffällig ist ein Schreiben, das nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus Holts Umfeld stammen soll. Darin soll sinngemäß mitgeteilt worden sein, dass Hendrik Holt nicht zurückkehren werde. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Justizvollzugsanstalt hätten dieses Schreiben erhalten. Zusammen mit weiteren Erkenntnissen der Ermittler gehe die Staatsanwaltschaft deshalb inzwischen von einer Flucht aus.

Holt war bereits 2020 spektakulär festgenommen worden

Der Fall Holt hatte schon vor mehreren Jahren bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Im Jahr 2020 wurde er im Berliner Hotel Adlon festgenommen. Hintergrund waren umfangreiche Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit angeblichen Windpark-Projekten.

Holt hatte gemeinsam mit weiteren Familienmitgliedern internationalen Energiekonzernen teilweise frei erfundene Windpark-Projekte angeboten und dafür hohe Geldbeträge verlangt. Es ging um Millionen.

In einem späteren Strafprozess vor dem Landgericht Osnabrück legte Holt ein Geständnis ab. Im Jahr 2022 wurde er schließlich zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Offener Vollzug trotz schwerer Wirtschaftsstraftaten

Dass sich Holt zum Zeitpunkt seines Verschwindens bereits im offenen Vollzug befand, dürfte nun Fragen aufwerfen. Beim offenen Vollzug gelten weniger strenge Sicherheitsmaßnahmen als im geschlossenen Strafvollzug. Gefangene können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise arbeiten oder zeitweise die Haftanstalt verlassen.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Justiz davon ausgeht, dass keine erhebliche Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht.

Im Fall Holt hatte die zuständige Justiz offenbar genügend Vertrauen, um ihm einen unbegleiteten Ausgang zu ermöglichen. Dieses Vertrauen könnte nun enttäuscht worden sein.

Fahndung nach dem Verurteilten

Seit seinem Nichterscheinen am Dienstagabend wird nach Holt gesucht. Zu seinem möglichen Aufenthaltsort machte die Staatsanwaltschaft zunächst keine näheren Angaben.

Ob Holt seine Flucht bereits länger vorbereitet hatte, ist ebenfalls noch unklar. Das Schreiben aus seinem Umfeld spricht nach Einschätzung der Ermittler jedoch dafür, dass es sich nicht lediglich um eine verspätete Rückkehr handeln könnte.

Ein aufsehenerregender Fall bekommt ein neues Kapitel

Der Name Hendrik Holt steht seit Jahren für einen der auffälligeren deutschen Wirtschaftsstrafprozesse im Bereich erneuerbare Energien. Der heute verurteilte Unternehmer hatte mit vermeintlich lukrativen Windpark-Projekten international agierende Energiekonzerne angesprochen.

Nun sorgt nicht mehr der damalige Betrug, sondern seine Flucht aus dem offenen Vollzug für Schlagzeilen.

Für die Justiz stellt sich dabei neben der Frage nach Holts Aufenthaltsort auch die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass ein wegen schwerer Wirtschaftsstraftaten verurteilter Gefangener einen unbegleiteten Ausgang erhielt und anschließend offenbar untertauchte.

Bis zu seiner Festnahme bleibt Hendrik Holt auf der Flucht. Die Fahndung läuft.

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